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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Brasserie Mario GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren 3608 IN 4461/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 21. November 2025 um 14:23 Uhr einen entscheidenden Schritt im Insolvenzantragsverfahren über die Brasserie Mario GmbH vollzogen. Das Unternehmen, das zuletzt unter der Anschrift Fasanenstraße 40 in Berlin geführt wurde und von Geschäftsführer Rafal Jacek Szkup vertreten wird, steht nun unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.

Die Entscheidung des Gerichts verfolgt das Ziel, das vorhandene Vermögen der Gesellschaft zu sichern, bis über die reguläre Eröffnung des Insolvenzverfahrens endgültig entschieden werden kann. Sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin wurden mit sofortiger Wirkung untersagt, sofern keine unbeweglichen Vermögenswerte betroffen sind. Bereits eingeleitete Maßnahmen wurden gestoppt, um eine weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage abzuwenden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Herrmann aus Berlin bestellt. Er übernimmt nun umfassende Kontroll- und Sicherungsbefugnisse: Verfügungen der Gesellschaft sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Dies betrifft insbesondere die Einziehung von Forderungen, weshalb der Schuldnerin ausdrücklich untersagt wurde, Außenstände selbst einzuziehen.

Zusätzlich ist der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und ein Insolvenzsonderkonto gemäß höchstrichterlicher Vorgaben einzurichten. Ebenso erhält er weitreichende Einsichts- und Auskunftsrechte, um die wirtschaftlichen Verhältnisse vollständig zu klären und das Vermögen der Gesellschaft zu sichern.

Auch die Geschäftspartner der Schuldnerin sind betroffen: Drittschuldner dürfen nicht mehr an die Brasserie Mario GmbH, sondern nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, um die Bildung der künftigen Insolvenzmasse sicherzustellen.

Mit dieser Anordnung beginnt eine Phase intensiver Prüfung und Sicherungsmaßnahmen, die klären soll, ob das Unternehmen fortgeführt werden kann oder ob eine geordnete Abwicklung notwendig wird.

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