Die Bundesregierung plant eine deutliche Verschärfung der Strafen für Täter, die bei Vergewaltigungen oder Raubdelikten sogenannte K.o.-Tropfen einsetzen. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums hervor, der den Funke-Zeitungen vorliegt. Demnach soll in besonders schweren Fällen künftig eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gelten.
Justizministerin Stefanie Hubig betonte, der Staat müsse Betroffene entschlossen schützen und zugleich ein klares Signal an Täter senden. Der Einsatz von K.o.-Tropfen sei „besonders perfide und gefährlich“, da Opfer sich kaum wehren oder Erinnerungen an die Tat bewahren könnten.
Mit der Reform will die Regierung sowohl die strafrechtliche Verfolgung erleichtern als auch die abschreckende Wirkung erhöhen. Das Vorhaben reiht sich ein in eine Reihe von Maßnahmen, mit denen der Bund sexualisierte Gewalt und Übergriffe konsequenter ahnden will.