Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor der Website primevermoegen1(.)com ausgesprochen. Nach ihren Erkenntnissen werden dort Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten – ohne die dafür erforderliche Erlaubnis.
Der Betreiber der Website tritt unter den Bezeichnungen Prime Vermögen bzw. Prime Wealth auf, nennt jedoch keine Rechtsform und verschleiert seine tatsächliche Identität. Als angeblicher Geschäftssitz wird London (Vereinigtes Königreich) angegeben. Darüber hinaus verweist der Betreiber auf eine vermeintliche Registrierung bei der britischen Finanzaufsicht FCA (Financial Conduct Authority).
Verdacht auf Identitätsdiebstahl
Die von der Website genannte Registrierungsnummer führt tatsächlich zu einem anderen, real existierenden Unternehmen – der Prime Wealth Solutions LTD, die bei der FCA eingetragen ist. Nach Auskunft der BaFin bestehen keine Hinweise, dass diese Gesellschaft mit der Website primevermoegen1(.)com in Verbindung steht. Vielmehr spricht alles dafür, dass es sich um einen Identitätsmissbrauch zulasten der Prime Wealth Solutions LTD handelt.
Zudem wurde festgestellt, dass der gleiche Betreiber früher unter der Domain primevermoegen(.)com aktiv war. Diese Website ist derzeit zwar inaktiv, jedoch Teil desselben mutmaßlich betrügerischen Netzwerks.
Fehlende Zulassung – hohes Risiko für Anleger
Der Betreiber von primevermoegen1(.)com verfügt über keine BaFin-Erlaubnis für den Handel mit Finanzinstrumenten oder Kryptoprodukten. Damit agiert die Plattform illegal. Anleger, die dort investieren, setzen ihr Geld einem erheblichen Verlust- und Betrugsrisiko aus.
Die BaFin warnt eindringlich davor, Geld an den Anbieter zu überweisen oder persönliche Daten preiszugeben. Wer bereits investiert hat, sollte umgehend Kontakt zu seiner Bank aufnehmen und rechtliche Schritte prüfen lassen.
Rechtlicher Hintergrund
In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit einer Zulassung der BaFin angeboten werden. Nicht genehmigte Anbieter handeln rechtswidrig.
Die offizielle Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) und § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).
Fazit:
Die Plattform primevermoegen1(.)com nutzt offenbar die Identität eines regulierten britischen Unternehmens, um Anleger zu täuschen. Da weder eine Zulassung noch eine Aufsicht besteht, sollten Verbraucher dringend Abstand von jeglichen Investitionen über diese Website nehmen.