Ab 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend eingeführt. Sie soll Behandlungen effizienter machen, Doppeluntersuchungen vermeiden und Patienten mehr Kontrolle über ihre Daten geben. Doch wo Licht ist, fällt auch Schatten: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt, dass die neue Transparenz im Gesundheitswesen für Versicherte zur Falle werden kann – insbesondere, wenn private Versicherer oder Arbeitgeber Zugriff auf sensible Informationen erhalten.
Die ePA gilt als zentraler Baustein der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Befunde, Medikationspläne, Impfungen und Arztbriefe werden künftig an einem Ort gebündelt und können von behandelnden Ärztinnen und Ärzten eingesehen werden. Für viele Patientinnen und Patienten bedeutet das: mehr Übersicht, bessere Koordination, weniger Papierkram.
Doch der vzbv sieht auch erhebliche Risiken. Schon heute kann die Weitergabe medizinischer Daten über Umwege zu Nachteilen führen – etwa, wenn Versicherer bei Vertragsabschlüssen oder Risikoprüfungen indirekt Zugang zu Krankheitsinformationen erhalten. „Die elektronische Patientenakte darf nicht zum Einfallstor für Diskriminierung oder Prämienerhöhungen werden“, mahnt der Verband.
Zudem könnten fehlerhafte Diagnosen, die in der ePA hinterlegt sind, ungewollte Konsequenzen nach sich ziehen. Zwar bietet das neue System erstmals die Möglichkeit, fehlerhafte Einträge schneller zu entdecken, doch Korrekturen sind oft kompliziert und erfordern medizinische Nachweise. Ein einmal falsch dokumentiertes Krankheitsbild – etwa eine chronische Erkrankung, die gar nicht besteht – könnte so für Betroffene zu langfristigen Problemen führen, etwa bei Versicherungsabschlüssen oder Bewerbungen im Gesundheitswesen.
Der vzbv fordert daher strengere Datenschutzvorkehrungen und klare rechtliche Grenzen für die Nutzung der gespeicherten Daten. Auch müsse sichergestellt werden, dass Versicherte jederzeit nachvollziehen können, wer auf ihre Akte zugreift und welche Informationen gespeichert oder verändert wurden.
Die Digitalisierung der Medizin gilt als Meilenstein, doch sie verlangt Vertrauen – und das entsteht nur, wenn Daten wirklich sicher sind. Andernfalls droht die elektronische Patientenakte ausgerechnet das zu gefährden, was sie schützen soll: das Wohl und die Privatsphäre der Patientinnen und Patienten.