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Vorwurf des ‚Besatzungstourismus‘: Airbnb und Booking.com in Frankreich wegen israelischer Siedlungseinträge verklagt
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Vorwurf des ‚Besatzungstourismus‘: Airbnb und Booking.com in Frankreich wegen israelischer Siedlungseinträge verklagt

raphaelsilva (CC0), Pixabay

Die US-amerikanischen Online-Plattformen Airbnb und Booking.com sehen sich in Frankreich mit einer schweren Klage wegen Menschenrechtsverletzungen konfrontiert. Die französische Ligue des droits de l’Homme (LDH), eine der ältesten und bekanntesten Menschenrechtsorganisationen des Landes, wirft den Unternehmen vor, durch die Vermietung von Unterkünften in israelischen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten aktiv den sogenannten „Besatzungstourismus“ zu fördern – und damit indirekt zur Aufrechterhaltung einer völkerrechtswidrigen Situation beizutragen.

Die Klage wurde am Donnerstag beim Pariser Gerichtshof eingereicht. In ihrer Begründung heißt es, Airbnb und Booking.com seien „an der schweren Verschleierung von Kriegsverbrechen beteiligt“, da sie Unterkünfte in illegalen israelischen Siedlungen im Westjordanland anböten, ohne auf deren völkerrechtlich problematischen Status hinzuweisen.

„Diese multinationalen Konzerne ermöglichen und erleichtern mit ihren Dienstleistungen und Angeboten direkt und indirekt die Errichtung und den Ausbau der israelischen Siedlungen“, erklärte LDH-Anwalt Patrick Baudouin gegenüber französischen Medien. Die Praxis der Plattformen stelle somit eine Unterstützung des israelischen Kolonialisierungsplans dar, der nach Ansicht der LDH auf die „Zerstörung der palästinensischen Bevölkerung“ abziele.

Völkerrechtswidrige Siedlungen im Fokus

Seit der israelischen Besetzung des Westjordanlands im Jahr 1967 haben sich die dortigen Siedlungen stetig ausgebreitet. Nach Angaben der Vereinten Nationen leben inzwischen mehr als 500.000 israelische Siedler in diesen Gebieten – neben rund drei Millionen Palästinensern. Nach internationalem Recht gelten diese Siedlungen als illegal, da sie gegen die Vierte Genfer Konvention verstoßen, die einer Besatzungsmacht den Transfer eigener Zivilbevölkerung in besetzte Gebiete untersagt.

Die LDH wirft den Reiseplattformen vor, diesen Zustand wirtschaftlich zu normalisieren und touristisch zu vermarkten. Auf Airbnb etwa werde der Standort der Unterkünfte oft ohne klare geografische oder politische Kennzeichnung angegeben – lediglich die jeweilige Siedlung werde genannt, nicht aber, dass sie sich in einem besetzten Gebiet befindet.

Booking.com weise zwar teilweise darauf hin, dass sich Objekte in israelischen Siedlungen „in Palästina“ befinden, liste sie jedoch weiterhin regulär als touristische Unterkünfte. Laut LDH verstärke diese Praxis die Illusion von Normalität und trage dazu bei, den „Besatzungstourismus“ zu etablieren – also Reisen in Gebiete, die unter militärischer Kontrolle stehen, ohne deren politische Brisanz zu thematisieren.

Unterstützung durch UN-Berichte

Die Vereinten Nationen hatten das Thema zuletzt wiederholt aufgegriffen. In einem Bericht vom 26. September teilte das UN-Menschenrechtsbüro mit, es habe 158 Unternehmen aus elf Ländern identifiziert, die in israelische Siedlungsaktivitäten involviert seien – darunter auch Airbnb und Booking.com.

Bereits im Juni hatte die UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese die großen Reiseplattformen scharf kritisiert. Sie warf ihnen vor, einen Tourismus zu fördern, der „die Annexion legitimiert und die Realität der Besatzung verschleiert“.

Hintergrund: Frühere Kritik und Rückzieher

Airbnb stand bereits in der Vergangenheit wegen der Präsenz von Siedlungsunterkünften in der Kritik. Im November 2018 kündigte das Unternehmen an, alle Vermietungsangebote in israelischen Siedlungen im Westjordanland zu entfernen. Doch nach mehreren Klagen in Israel und den USA – dort warf man Airbnb religiöse Diskriminierung vor – nahm die Plattform ihre Entscheidung im April 2019 wieder zurück.

Airbnb erklärte damals, sämtliche Erlöse aus diesen Vermietungen künftig an humanitäre Zwecke weltweit zu spenden. Dennoch blieb der Vorwurf bestehen, das Unternehmen fördere mit seiner Präsenz in den Siedlungen eine faktische Normalisierung der Besatzung.

Die britische Zeitung The Guardian hatte im Februar 2025 recherchiert, dass 402 Angebote für Ferienunterkünfte in israelischen Siedlungen online verfügbar waren – 350 auf Airbnb und 52 auf Booking.com. Insgesamt handelte es sich um rund 760 Zimmer, die über 2.000 Personen beherbergen können.

Internationale juristische Fronten

Die aktuelle Klage in Frankreich ist Teil einer wachsenden internationalen Bewegung, die versucht, digitale Plattformen für ihr Handeln in Konfliktregionen juristisch zur Verantwortung zu ziehen.

Weitere Klagen gegen Airbnb und Booking.com laufen bereits in den Niederlanden, Irland, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten. Ziel ist es, die Unternehmen zu verpflichten, Angebote in völkerrechtswidrigen Gebieten zu kennzeichnen oder ganz zu entfernen.

Bisher haben weder Airbnb noch Booking.com auf Anfragen der Nachrichtenagentur AFP Stellung genommen. Branchenbeobachter rechnen jedoch damit, dass beide Unternehmen den Vorwurf zurückweisen und auf die Verantwortung der jeweiligen Gastgeber verweisen werden – eine Argumentation, die Menschenrechtsgruppen seit Jahren kritisieren.

Symbolische Klage mit politischer Sprengkraft

Für die LDH geht es in dem Verfahren nicht nur um touristische Ethik, sondern um völkerrechtliche Verantwortung. „Wenn globale Plattformen wirtschaftlich von Besatzung profitieren, wird das Unrecht zur Normalität“, so Baudouin. „Diese Klage soll ein Zeichen setzen – gegen Gleichgültigkeit und für die Achtung des internationalen Rechts.“

Beobachter erwarten, dass das Verfahren in Paris Signalwirkung über Frankreich hinaus haben könnte. Es steht stellvertretend für eine breitere Debatte darüber, welche Verantwortung globale Tech-Unternehmen in Konfliktregionen tragen – und ob wirtschaftliche Interessen über moralische Grenzen hinausgehen dürfen.

Mit der Klage steht Airbnb und Booking.com nicht nur eine juristische, sondern auch eine moralische Bewährungsprobe bevor – eine, die weit über das Westjordanland hinaus Strahlkraft entfalten könnte.

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