Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtete am 9. Oktober 2026 über einen außergewöhnlichen Fall bei der Onlinebuchung einer Hochzeitsreise. Ein Ehepaar hatte über das Reiseportal „ab-in-den-urlaub.de“, das von der Invia Travel Germany GmbH betrieben wird, eine Reise buchen wollen. Nach Darstellung der Betroffenen veränderte sich während des Buchungsvorgangs plötzlich das zuvor ausgewählte Reisedatum. Das Paar bemerkte die Abweichung erst, nachdem die Buchung bereits abgeschlossen war und die Buchungsbestätigung vorlag.
Der Fall zeigt ein grundsätzliches Problem digitaler Buchungsverfahren: Selbst wenn Verbraucher ihre gewünschten Reisedaten zunächst richtig eingeben, müssen sie kontrollieren, welche Angaben auf der letzten Buchungsseite tatsächlich angezeigt werden. Eine kleine Abweichung beim Datum, Reiseziel oder bei der Zahl der Reisenden kann erhebliche finanzielle Folgen haben.
Das Ehepaar versuchte nach eigenen Angaben, den Buchungsvorgang nachzustellen. Dabei soll sich das Reisedatum erneut ohne bewusstes Zutun verändert haben. Die Betroffenen fertigten deshalb eine Videoaufzeichnung des Ablaufs an. Der Reiseveranstalter LMX Reiseservice GmbH verlangte dennoch zunächst die vollständigen Stornokosten. Nach Einschaltung der Verbraucherzentrale Niedersachsen kam es schließlich zu einer Einigung: Das Paar musste nur die Hälfte der Stornokosten tragen.
Wichtig ist, dass für Pauschalreisen, einzeln gebuchte Flüge und Hotelreservierungen normalerweise kein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht besteht. Wer im Internet einen verbindlichen Buchungsknopf betätigt, kann deshalb nicht darauf vertrauen, die Buchung anschließend ohne Kosten rückgängig machen zu können.
Wer einen falschen Eintrag unmittelbar nach Vertragsschluss entdeckt, sollte den Reiseanbieter und gegebenenfalls das Vermittlungsportal unverzüglich schriftlich informieren. Nach Empfehlung der Verbraucherzentrale kann es sinnvoll sein, den Vertrag wegen Irrtums anzufechten. Dabei sollte möglichst genau erklärt werden, welche Daten ursprünglich ausgewählt wurden und wann die Abweichung aufgefallen ist. Screenshots, Bildschirmvideos, Bestätigungs-E-Mails und der gesamte Schriftverkehr sollten gesichert werden.
Gesicherte Angaben: Das Paar meldete eine Veränderung des Reisedatums während des Buchungsprozesses. Der Vorgang konnte nach Darstellung der Betroffenen wiederholt und per Video dokumentiert werden. Nach Unterstützung durch die Verbraucherzentrale kam eine außergerichtliche Einigung über die Hälfte der Stornokosten zustande. Ein Gericht hat den konkreten Fall nicht entschieden.
Einordnung und Bewertung: Aus der Einigung folgt nicht automatisch, dass der technische Fehler rechtlich abschließend dem Vermittler oder dem Veranstalter zugerechnet wurde. Der Fall macht jedoch deutlich, wie wichtig eine lückenlose Beweissicherung ist. Verbraucher sollten insbesondere die abschließende Buchungsübersicht fotografieren oder speichern. Hinweise wie „nur noch ein Zimmer verfügbar“ oder zeitlich ablaufende Angebote dürfen nicht dazu führen, dass die entscheidenden Vertragsdaten ungeprüft bestätigt werden.