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Vorläufige Insolvenzverwaltung über IFS Innovative financial and medical solution GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 70d IN 221/25 – Amtsgericht Köln

Das Amtsgericht Köln hat im Verfahren 70d IN 221/25 über das Vermögen der IFS Innovative financial and medical solution GmbH & Co. KG am 13. Oktober 2025 um 08:40 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Villa Boisserée, Gustav-Heinemann-Ufer 94, 50968 Köln, vormals ansässig in der Goltsteinstraße 87, 50968 Köln, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 25803 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die IFS Innovative financial and medical solution Verwaltungs GmbH (HRB 62569), vertreten durch Geschäftsführer Nima Akbarpour, wohnhaft Am Zehnpfenningshof 8, 50996 Köln.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kanzlei Kennedyplatz 2, 50679 Köln, bestellt.
Ab sofort dürfen Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.

Darüber hinaus wurden den Schuldnern der Gesellschaft (Drittschuldnern) Zahlungen an die Schuldnerin untersagt. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Die Maßnahmen dienen der Sicherung der Insolvenzmasse und sollen verhindern, dass bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag Vermögenswerte der Gesellschaft verloren gehen.

Amtsgericht Köln – 13. Oktober 2025

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