Aktenzeichen: 60 IN 65/25 – Amtsgericht Osnabrück
Im Insolvenzantragsverfahren 60 IN 65/25 hat das Amtsgericht Osnabrück am 13. Oktober 2025 eine weitere Entscheidung im Zusammenhang mit der vorläufigen Eigenverwaltung der EG Fleischwarenfabrik Dieter Hein GmbH & Co. KG getroffen.
Das in Hasbergen ansässige Traditionsunternehmen mit Sitz in der Hansastraße 8–10, 49205 Hasbergen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRA 5518 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die EG Fleischwarenfabrik Dieter Hein Geschäftsführungsgesellschaft mbH, ebenfalls in Hasbergen ansässig, vertreten durch die Geschäftsführer Georg Hein und Ulrich Rahmann.
Das Gericht ordnete gemäß § 270c Abs. 4 Satz 1 InsO an, dass die Schuldnerin zusätzlich zur bereits am 8. Oktober 2025 bewilligten vorläufigen Eigenverwaltung ermächtigt wird, Masseverbindlichkeiten zu begründen.
Damit darf das Unternehmen im Rahmen der Eigenverwaltung weiterhin selbstständig handeln und Verbindlichkeiten eingehen, soweit diese der Fortführung des Geschäftsbetriebs und der Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage dienen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück – 13. Oktober 2025