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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Baycon Grundbesitz GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1500 IN 2462/25 – Amtsgericht München

Das Amtsgericht München hat im Verfahren 1500 IN 2462/25 am 13. Oktober 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Baycon Grundbesitz GmbH angeordnet.

Die Schuldnerin mit Sitz Kolpingring 18, 82041 Oberhaching, ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 213030 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Stefan Binder vertreten.

Zur Sicherung des Unternehmensvermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wurde Rechtsanwältin Yu-Jin Embacher, Kanzlei Tal 4, 80331 München, zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Sie ist erreichbar unter Telefon +49 (89) 5528627-0 und Telefax +49 (89) 5528627-10.

Das Gericht ordnete an, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Diese Regelung umfasst ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen.

Mit dieser Entscheidung soll das Vermögen der Baycon Grundbesitz GmbH gesichert werden, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden ist.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht – 13. Oktober 2025

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