Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat gegen die Erste Asset Management GmbH eine Geldstrafe in Höhe von 105.000 Euro verhängt. Die Sanktion betrifft mehrfache Verstöße gegen die Veranlagungsbestimmungen des Investmentfondsgesetzes 2011 (InvFG 2011) und wurde im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) abgeschlossen. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
Überschreitung gesetzlicher Veranlagungsgrenzen
Konkret stellte die FMA fest, dass die Erste Asset Management GmbH:
- die zulässige Grenze für Kreditaufnahmen zulasten des Fondsvermögens überschritten hat
- sowie zu viele Anteile an ein und demselben Fonds in ein Fondsvermögen aufgenommen hat
Beide Verstöße widersprechen den klaren Vorschriften des InvFG 2011, die zum Schutz des Fondsvermögens und der Anlegerinteressen dienen. Ziel dieser gesetzlichen Grenzen ist es, Klumpenrisiken zu vermeiden und eine ausgewogene Risikostreuung sicherzustellen.
Konsequente Aufsicht zur Wahrung der Anlegersicherheit
Mit der verhängten Geldbuße unterstreicht die FMA, dass sie auch bei renommierten Marktteilnehmern auf strikte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben achtet. Investmentgesellschaften tragen besondere Verantwortung für das ihnen anvertraute Vermögen. Verstöße gegen Veranlagungsregeln können das Risikoprofil eines Fonds unzulässig verändern und die Interessen der Anleger beeinträchtigen.
Die Erste Asset Management GmbH ist nun verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Veranlagungen künftig innerhalb der gesetzlich zulässigen Rahmenbedingungen erfolgen. Die FMA wird die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen weiterhin beobachten.
Hier die Original-FMA-Österreich-Meldung:
Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Erste Asset Management GmbH wegen Verstößen gegen Veranlagungsbestimmungen
- Sanktion
Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen die Erste Asset Management GmbH als juristische Person eine Geldstrafe von 105.000 Euro verhängt. Es handelt sich um eine beschleunigte Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG). Grund sind mehrere Verstöße gegen die Veranlagungsbestimmungen im Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011). Konkret hat die Erste Asset Management GmbH die Grenze für Kreditaufnahmen auf Rechnung des Fondsvermögens und die Quote zur Aufnahme von Anteilen an ein und demselben Fonds in das Fondsvermögen überschritten. Diese Grenzen dienen dem Schutz des Fondsvermögens. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.