Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat gegen die BAWAG P.S.K. – Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft eine Geldstrafe in Höhe von 198.100 Euro verhängt. Der Grund: Verstöße gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565.
Im Zentrum der Sanktion steht der Internetauftritt der Bank. Laut FMA hat die BAWAG P.S.K. im Rahmen von Marketingmaßnahmen und Kundeninformationen zu Wertpapierdienstleistungen und Finanzinstrumenten wesentliche gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt. Insbesondere wurde nicht ausreichend auf die Risiken der beworbenen Produkte hingewiesen – ein klarer Verstoß gegen die Pflicht zu klaren, eindeutigen und nicht irreführenden Informationen.
Transparenzpflicht verletzt
Nach den aufsichtsrechtlichen Vorgaben müssen Informationen über Finanzinstrumente und Dienstleistungen verständlich, ausgewogen und risikogerecht aufbereitet sein. Werbung darf nicht den Eindruck erwecken, ein Produkt sei sicher oder risikolos, wenn dem nicht so ist. Genau dies wurde im vorliegenden Fall beanstandet.
Relevanter Rechtsrahmen
Die Sanktion stützt sich auf:
- §§ 4 ff WAG 2018 (Anforderungen an Kundeninformation)
- Artikel 44 ff der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 (Detaillierte Anforderungen an Inhalt und Darstellung von Informationen)
Das von der FMA verhängte Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.
Bedeutung für den Finanzmarkt
Die FMA betont, dass sie die Verbraucherinformation im Finanzdienstleistungsbereich besonders aufmerksam prüft. Unzureichende oder beschönigende Darstellung von Finanzprodukten kann zu Fehlentscheidungen von Anlegerinnen und Anlegern führen und untergräbt das Vertrauen in den Markt.
Mit der verhängten Strafe sendet die Aufsicht ein klares Signal an die Branche: Transparenz, Klarheit und Fairness in der Kundenkommunikation sind nicht verhandelbar. Finanzinstitute müssen sicherstellen, dass ihre Marketinginhalte nicht nur überzeugend, sondern auch rechtlich korrekt und risikogerecht sind.
Hier die FMA Österreich Mitteilung:
Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft wegen Verletzung von Anforderungen an eindeutige und nicht irreführende Informationen im Rahmen ihres Marktauftritts
- Sanktion
Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen die BAWAG P.S.K. eine Geldstrafe von 198.100 Euro verhängt. Grund sind Verstöße gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) in Verbindung mit Vorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565. Konkret hat die BAWAG P.S.K. hinsichtlich des Internetauftritts betreffend die an Kunden gerichteten Informationen und Marketingmitteilungen iZm Wertpapierdienstleistungen und Finanzinstrumenten unterlassen, auf Risiken im Zusammenhang mit dargestellten Produkten deutlich hinzuweisen. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.