Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat erneut eine öffentliche Warnung im Zusammenhang mit der De lening voor iedeeren Group ausgesprochen. Nach aktuellen Erkenntnissen bietet die Gruppe, die angeblich ihren Sitz in Brüssel haben soll, über die Website leningoverdracht.com Bankgeschäfte und Zahlungsdienste ohne erforderliche Erlaubnis an.
Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen
Die BaFin geht davon aus, dass die Betreiber auf der genannten Website Finanzprodukte und Kreditangebote bewerben, die den Eindruck eines regulierten Bankgeschäfts erwecken. Da für solche Tätigkeiten in Deutschland eine aufsichtliche Genehmigung erforderlich ist, liegt der Verdacht auf unerlaubte Geschäftstätigkeit nahe.
Bereits frühere Warnung veröffentlicht
Bereits am 27. August 2025 hatte die BaFin vor der De lening voor iedereen Group und der Website desnellelening.com gewarnt. Mit dem erneuten Auftreten unter einer neuen Internetadresse zeigt sich ein bekanntes Muster: Betreiber wechseln häufig ihre Domains, um trotz behördlicher Maßnahmen weiterhin Kunden zu erreichen und neue Anleger zu gewinnen.
BaFin erinnert an Erlaubnispflicht
Nach deutschem Recht dürfen Bankgeschäfte und Zahlungsdienste nur mit einer Erlaubnis der BaFin betrieben werden. Diese Aufsichtspflicht gilt auch für Anbieter mit angeblichem Sitz im Ausland, wenn sie ihre Dienste gezielt an Kundinnen und Kunden in Deutschland richten.
Verbraucherinnen und Verbraucher können über die Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen, ob ein Anbieter zugelassen oder registriert ist. Fehlt ein Eintrag, ist Vorsicht geboten.
Rechtsgrundlage der Warnung
Die öffentliche Warnung der BaFin erfolgt gemäß:
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§ 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) und
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§ 8 Absatz 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).
Diese Vorschriften ermöglichen es der Aufsicht, die Öffentlichkeit über unerlaubte Bank- und Zahlungsdienste zu informieren und vor möglichen Risiken zu warnen.
Fazit
Die BaFin rät zur besonderen Vorsicht bei Angeboten der De lening voor iedeeren Group und den Websites leningoverdracht.com sowie desnellelening.com.
Anlegerinnen und Anleger sollten keine Zahlungen leisten oder persönliche Daten übermitteln, solange keine behördliche Zulassung vorliegt.
Wie bei vielen betrugsnahen Plattformen gilt: Wer ohne Erlaubnis Bank- oder Kreditgeschäfte anbietet, handelt rechtswidrig – und Kundinnen und Kunden laufen Gefahr, ihr Geld zu verlieren.