Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine öffentliche Warnung vor den Aktivitäten der Peelhuntaicore ausgesprochen. Nach Erkenntnissen der Behörde betreiben die unbekannten Verantwortlichen mehrere WhatsApp-Gruppen, über die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Handel mit Finanzinstrumenten über die Peelhuntaicore-App verleitet werden.
Zu den bekannten Gruppen zählen unter anderem:
„Gruppe für Börsengewinne-30“, „Gruppe für Börsengewinne 46“, „Ertrag durch Struktur 23“, „ErfolgreichReich Club VIP12“, „Vermögensaufbau Club 14“, „Gruppe für Börsengewinne 38“, „Börsenstrategien VIP22“ und „Ertrag durch Struktur35“.
Verdacht auf unerlaubte Bank- und Finanzdienstleistungen
Laut BaFin besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Peelhuntaicore über diese Gruppen ohne behördliche Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen anbieten. Die Akteure seien nicht von der BaFin beaufsichtigt und nicht mit dem lizenzierten Finanzinstitut Peel Hunt Europe Fondsmaeglerselskab A/S verbunden. Der Name „Peelhuntaicore“ wird somit offenbar in irreführender Weise verwendet, um Vertrauen zu schaffen und Anleger zu täuschen.
Irreführende WhatsApp-Gruppen als Vertriebsstrategie
Die BaFin weist darauf hin, dass betrügerische oder nicht lizenzierte Anbieter zunehmend soziale Netzwerke und Messenger-Dienste wie WhatsApp nutzen, um Anlegerinnen und Anleger in vermeintlich exklusive Investmentgruppen einzuladen.
Dort werden oft überdurchschnittliche Gewinne in Aussicht gestellt oder angeblich erfolgreiche Handelsstrategien vorgestellt, um Betroffene zu Einzahlungen zu bewegen.
Solche Methoden sind ein typisches Merkmal von unerlaubten oder betrugsnahen Finanzgeschäften.
Erlaubnispflicht in Deutschland
In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden.
Diese Genehmigung stellt sicher, dass Anbieter bestimmte Transparenz-, Sicherheits- und Anlegerschutzstandards erfüllen.
Die BaFin empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern dringend, vor einer Geldanlage über unbekannte Plattformen oder Apps stets zu prüfen, ob ein Anbieter in der Unternehmensdatenbank der BaFin gelistet ist.
Rechtsgrundlage der Warnung
Die öffentliche Mitteilung der BaFin erfolgt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
Diese Vorschrift ermächtigt die Behörde, vor nicht zugelassenen oder irreführend auftretenden Finanzanbietern zu warnen, um den Schutz von Anlegerinnen und Anlegern zu gewährleisten.
Fazit
Die BaFin warnt eindringlich vor Peelhuntaicore und den von dieser Gruppierung betriebenen WhatsApp-Gruppen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich nicht auf vermeintlich exklusive Investmentchancen einlassen und keine Gelder oder persönlichen Daten über die Peelhuntaicore-App übermitteln.
Da weder eine behördliche Aufsicht noch eine Verbindung zu einem lizenzierten Finanzinstitut besteht, besteht ein hohes Risiko für finanzielle Verluste.