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BaFin warnt vor 212 group: Identitätsdiebstahl bei Website 212group(.)de

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung zu Angeboten auf der Website 212group(.)de veröffentlicht. Nach ihren Erkenntnissen erbringen die Betreiber der Seite ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen.

Täuschender Auftritt

Auf der Website wird der Eindruck erweckt, dass die 212 group in Verbindung mit der bekannten Marke Trading 212 und deren Gesellschaften steht. Tatsächlich ist dies nicht der Fall.

  • In Deutschland nutzt die von der BaFin beaufsichtigte FXFlat Bank GmbH die Firmierung Trading 212 Group Ltd..

  • Die Website 212group(.)de steht jedoch in keiner Verbindung zur FXFlat Bank GmbH oder den weiteren regulierten Gesellschaften der Trading 212-Gruppe.

  • Es handelt sich eindeutig um einen Identitätsdiebstahl, bei dem Name und Marke missbräuchlich verwendet werden.

Keine Verbindung zu Trading212

Die von der FXFlat Bank GmbH und anderen Gesellschaften der Trading 212-Gruppe betriebene offizielle Website lautet trading212(.)com. Anleger sollten beachten, dass es keine Verbindung zwischen der fraglichen Website 212group(.)de und den regulierten Gesellschaften gibt.

Risiken für Anleger

Die fehlende Erlaubnis bedeutet:

  • Anleger haben keine rechtliche Absicherung, falls sie Geld über die Website investieren.

  • Es besteht die Gefahr, dass Einzahlungen nicht zurückgezahlt werden.

  • Durch den Identitätsdiebstahl wird bewusst das Vertrauen in eine etablierte Marke missbraucht, um Anleger in die Irre zu führen.

Handlungsempfehlungen

  • Prüfen Sie vor jeder Investition die BaFin-Unternehmensdatenbank, ob ein Anbieter zugelassen ist.

  • Seien Sie besonders vorsichtig bei Websites, die bekannte Markennamen oder Banken imitieren.

  • Wenn Sie bereits Geld investiert haben, wenden Sie sich sofort an die Polizei oder Staatsanwaltschaft und sichern Sie alle Unterlagen.

Rechtsgrundlage

Die Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz, die es der Behörde erlauben, die Öffentlichkeit vor unerlaubten und betrügerischen Finanzgeschäften zu schützen.

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