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BaFin warnt: Unerlaubte Kryptogeschäfte über die Websites „xtop.cc“ und „x-top.cc“

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung zu den Internetseiten „xtop.cc“ und „x-top.cc“ veröffentlicht. Nach aktuellen Erkenntnissen bieten die Betreiber dort Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Keine BaFin-Aufsicht

Die Websites erwecken den Anschein, regulierte Finanz- oder Kryptoangebote zu machen. Tatsächlich jedoch stehen die Betreiber nicht unter Aufsicht der BaFin. Es handelt sich somit um unerlaubte Angebote, die für Anleger erhebliche Risiken bergen.

Gesetzliche Grundlage

In Deutschland gilt:

  • Wer Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen erbringen möchte, benötigt dazu eine BaFin-Erlaubnis.

  • Gleiches gilt für Dienstleistungen im Bereich Kryptowerte.

Dennoch treten immer wieder Anbieter auf, die ohne Zulassung am Markt agieren. Die BaFin kann in solchen Fällen warnen und Ermittlungen einleiten.

Die Warnung zu „xtop.cc“ und „x-top.cc“ basiert auf:

  • § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG)

  • § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMaAufsG)

Rat an Verbraucher

Die BaFin empfiehlt Anlegerinnen und Anlegern:

  • Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie im Internet auf Krypto-Angebote stoßen.

  • Prüfen Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin, ob ein Anbieter tatsächlich lizenziert ist.

  • Tätigen Sie keine Zahlungen an Anbieter, deren Seriosität zweifelhaft ist.

Fazit

Die Websites „xtop.cc“ und „x-top.cc“ sind nicht von der BaFin zugelassen und bergen daher ein hohes Risiko für Anleger. Investitionen über diese Plattformen können zum Totalverlust des eingesetzten Geldes führen.

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