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BaFin warnt vor Chris „Shris“ Stein – Unerlaubte Kryptogeschäfte über chrisstein.de und lukasberg.de

knerri61 (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine offizielle Warnung veröffentlicht: Gegen Chris „Shris“ Stein, Frankfurt am Main, wird wegen des Verdachts ermittelt, ohne erforderliche Genehmigung Bankgeschäfte sowie Finanz- und Kryptowertedienstleistungen zu betreiben.

Betroffene Websites

Nach aktuellen Erkenntnissen nutzt Stein die Internetseiten:

  • chrisstein.de

  • lukasberg.de

Über diese Plattformen bietet er unter anderem die Vermittlung von Kryptowerten an – ohne dafür die notwendige Erlaubnis zu besitzen.

Fehlende BaFin-Erlaubnis

In Deutschland gilt:

  • Wer Bankgeschäfte,

  • Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen oder

  • Dienstleistungen mit Kryptowerten erbringen möchte,

benötigt dafür zwingend eine Erlaubnis der BaFin. Anbieter ohne Lizenz handeln unerlaubt und setzen Verbraucher einem hohen Risiko aus.

Risiken für Anleger

Anlegerinnen und Anleger laufen Gefahr, dass investierte Gelder bei solchen Geschäften nicht geschützt sind und im schlimmsten Fall vollständig verloren gehen. Zudem ist fraglich, ob Auszahlungen überhaupt erfolgen oder ob persönliche Daten missbraucht werden.

Rechtliche Grundlage

Die Warnung der BaFin erfolgt auf Basis von:

  • § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG)

  • § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMaAufsG)

Empfehlung der BaFin

Die BaFin rät dringend:

  • Nehmen Sie Abstand von Finanz- und Kryptogeschäften über chrisstein.de und lukasberg.de.

  • Prüfen Sie vor jeder Geldanlage, ob ein Anbieter in der Unternehmensdatenbank der BaFin zugelassen ist.

  • Seien Sie besonders misstrauisch bei hohen Renditeversprechen und bei Angeboten, die nicht transparent über Regulierung und Risiken informieren.

Fazit

Die Aktivitäten von Chris „Shris“ Stein stehen nicht unter Aufsicht der BaFin und erfolgen nach derzeitigen Erkenntnissen ohne Genehmigung. Anleger sollten diese Angebote unbedingt meiden, um sich vor Verlusten und möglichen Betrugsrisiken zu schützen.

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