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BaFin warnt: Website „zinsvermittler.com“ bietet unerlaubte Finanzgeschäfte an

Leovinus (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine offizielle Warnung zur Website „zinsvermittler.com“ veröffentlicht. Nach aktuellen Erkenntnissen bieten die unbekannten Betreiber dort ohne erforderliche Genehmigung verschiedene Finanzprodukte wie Festgeld-, Tagesgeld- und Flexgeldanlagen sowie Anlageberatung an.

Falsche Behauptung: Aufsicht durch die BaFin

Die Betreiber von „zinsvermittler.com“ geben fälschlicherweise an, dass ihre Aktivitäten von der BaFin beaufsichtigt würden. Diese Behauptung ist unwahr. Die Website ist nicht lizenziert und verfügt über keine Genehmigung für Bank- oder Finanzdienstleistungen in Deutschland.

Identitätsdiebstahl: Firmen unrechtmäßig genannt

Um Seriosität vorzutäuschen, verweisen die Betreiber auf mehrere reale Unternehmen – darunter:

  • die Döbelner Service & Immobilien GmbH (Döbeln),

  • die Finanzlotsen Hamburg GmbH (Hamburg) sowie

  • die AS Finanz GmbH (Zürich).

Diese Firmen haben nichts mit der Website zu tun. Ihre Namen und Daten wurden unrechtmäßig verwendet. Es handelt sich um einen klaren Fall von Identitätsmissbrauch.

Klare gesetzliche Regelung

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen sowie Geschäfte mit Kryptowerten anbieten möchte, benötigt dazu zwingend eine Erlaubnis der BaFin. Trotzdem gibt es immer wieder Anbieter, die solche Geschäfte ohne Genehmigung durchführen.

Ob ein Unternehmen tatsächlich zugelassen ist, lässt sich jederzeit in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachprüfen.

Rechtliche Grundlage

Die Veröffentlichung der Warnung erfolgt auf Basis von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).

Fazit: Vorsicht bei vermeintlich sicheren Geldanlagen

Die BaFin warnt eindringlich davor, auf den Internetauftritt von „zinsvermittler.com“ hereinzufallen. Anleger sollten besonders skeptisch sein, wenn mit sicher klingenden Anlageformen wie Festgeld oder Tagesgeld geworben wird, ohne dass eine klare Regulierung nachgewiesen werden kann.

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