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BaFin warnt vor Marketplace24-7 GmbH: Verdacht auf unerlaubte Inhaberschuldverschreibungen

Hans (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine offizielle Warnung zu den Angeboten der Marketplace24-7 GmbH veröffentlicht. Konkret geht es um die Zeichnung von Inhaberschuldverschreibungen, die über die Website non-dom(.)group beworben werden.

Verdachtsmomente

Nach Erkenntnissen der BaFin bestehen gleich mehrere Probleme:

  • Verdacht unerlaubter Bankgeschäfte: Das Unternehmen könnte Finanzgeschäfte betreiben, ohne über die dafür notwendige BaFin-Erlaubnis zu verfügen.

  • Verdacht auf unerlaubtes Wertpapierangebot: Für die angebotenen Inhaberschuldverschreibungen liegt kein von der BaFin gebilligter Wertpapierprospekt vor. Damit könnte ein Verstoß gegen die EU-Prospektverordnung vorliegen.

Täuschender Eindruck gegenüber Anlegern

Auf der Website wird mit „passivem Einkommen“ durch die Schuldverschreibungen geworben. Zudem wird suggeriert, die BaFin habe die Angebote gebilligt. Das ist jedoch nicht der Fall:

  • Die Marketplace24-7 GmbH hat ihr Kapitalanlageangebot nicht bei der BaFin eingereicht.

  • Die BaFin hat mittlerweile eine Überprüfung eingeleitet.

Rechtlicher Hintergrund

  • BaFin-Erlaubnis: Jedes Unternehmen, das in Deutschland Bankgeschäfte betreiben möchte, benötigt eine ausdrückliche Genehmigung der BaFin. Ohne diese handelt es unerlaubt.

  • Prospektpflicht: Wertpapiere dürfen in Deutschland nur dann öffentlich angeboten werden, wenn zuvor ein Prospekt veröffentlicht wurde, der von der BaFin gebilligt ist.

    • Ein Prospekt soll sicherstellen, dass Anleger alle wichtigen Informationen wie Risiken, Emittentendaten und Produktmerkmale nachvollziehen können.

    • Die BaFin prüft im Billigungsverfahren nur die Form (Vollständigkeit, Verständlichkeit, Widerspruchsfreiheit) – nicht jedoch die Seriosität des Emittenten oder die Wirtschaftlichkeit des Produkts.

Für die Inhaberschuldverschreibungen der Marketplace24-7 GmbH wurde kein Wertpapierprospekt eingereicht.

Risiken für Anleger

  • Investoren laufen Gefahr, dass sie ihr Kapital verlieren, da weder eine Prospektprüfung noch eine BaFin-Erlaubnis vorliegt.

  • Es ist unklar, ob Auszahlungen tatsächlich erfolgen.

  • Durch die täuschende Werbung könnten Anleger fälschlicherweise von einer offiziellen Genehmigung ausgehen.

Empfehlung der BaFin

  • Anleger sollten dringend Abstand von Angeboten der Marketplace24-7 GmbH und der Website non-dom(.)group nehmen.

  • Überprüfen Sie stets in der Unternehmensdatenbank der BaFin, ob ein Anbieter zugelassen ist.

  • Kontrollieren Sie im Register „Hinterlegte Prospekte“, ob für ein Wertpapier ein gebilligter Prospekt vorliegt.

Rechtliche Grundlage

Die Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).

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