Ein Skandal erschüttert das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) – und diesmal kommt er nicht von außen. Rund 30 Auszubildende der Kölner Behörde stehen im Zentrum einer Reisekosten-Affäre, bei der intern erhebliche Beträge erschwindelt wurden. Besonders brisant: Die jungen Nachwuchskräfte sollen die Sicherheitsbehörde gezielt und systematisch getäuscht haben – mit gefälschten oder erfundenen Reisekostenabrechnungen.
Mehrere Tausend Euro Schaden – interne Ermittlungen laufen
Nach Informationen aus Sicherheitskreisen handelt es sich in einzelnen Fällen um Summen im vierstelligen Bereich. Die Azubis sollen Dienstreisen abgerechnet haben, die es nie gegeben hat – teils mit angeblichen Hotelübernachtungen, Fahrten zu Lehrgängen oder Seminaren.
Die internen Ermittlungen laufen seit mehreren Wochen. Mittlerweile hat der Geheimdienst mehrere fristlose Kündigungen ausgesprochen. Weitere disziplinarische Maßnahmen sind laut BfV „nicht ausgeschlossen“.
Ein Sprecher bestätigt: „Vertrauensbruch in sensibler Umgebung“
Ein Sprecher des Bundesamts für Verfassungsschutz in Köln-Chorweiler bestätigte am Samstag gegenüber der Presse:
„Es kam zu fehlerhaften Abrechnungen durch eine Anzahl von Auszubildenden. Nach Bekanntwerden wurde sofort eine interne Untersuchung eingeleitet.“
Er sprach von einem „erheblichen Vertrauensbruch“, insbesondere da die Betroffenen in einer sicherheitsrelevanten Behörde tätig seien. „Das Verhalten widerspricht in eklatanter Weise den Grundwerten des öffentlichen Dienstes“, so der Sprecher weiter.
Wie konnten die Täuschungen so lange unentdeckt bleiben?
Ein Insider berichtet: „Die Abrechnungen liefen größtenteils digital. Es gab offenbar Schwachstellen in der internen Kontrolle, die ausgenutzt wurden.“ In einigen Fällen seien Belege gefälscht oder manipuliert worden, in anderen einfach erfundene Reisen eingereicht worden, die niemand gegenprüfte – zum Beispiel Fahrten zu Fortbildungen, die nie stattgefunden haben.
Das BfV hat inzwischen interne Abläufe angepasst. Alle Dienstreiseabrechnungen von Nachwuchskräften würden nun „bis auf Weiteres manuell und stichprobenartig“ geprüft.
Experten warnen: „Kein Kavaliersdelikt – auch strafrechtlich relevant“
Rechtsexperten bewerten den Fall als potenziellen Betrug im Sinne des Strafgesetzbuches (§ 263 StGB).
„Das ist kein Bagatelldelikt – auch wenn es sich um Auszubildende handelt“, sagt Verwaltungsjurist Prof. Henning Brockhaus. „Wer in einem sensiblen Bereich wie dem Verfassungsschutz tätig ist, muss höchsten Maßstäben an Integrität genügen. Solche Taten wiegen dort besonders schwer.“
Was passiert mit den Azubis?
Nach Angaben aus Behördenkreisen wurden die betroffenen Auszubildenden unmittelbar vom Dienst suspendiert. In mehreren Fällen wurde bereits die fristlose Kündigung ausgesprochen, einige Verfahren laufen noch. Zudem soll in besonders schweren Fällen eine Anzeige wegen Betrugs vorbereitet werden.
Ob den Tätern auch zivilrechtliche Rückforderungen drohen, sei „Gegenstand laufender juristischer Prüfungen“.
Kommentar: Ein Image-Schaden zur Unzeit
Die Affäre trifft den Verfassungsschutz in einer Phase erhöhter öffentlicher Aufmerksamkeit. In Zeiten zunehmender extremistischer Bedrohung und wachsender Überwachungskompetenzen steht das Amt ohnehin unter ständiger Beobachtung. Der aktuelle Fall zeigt: Vertrauen beginnt im Inneren – und kann auch dort verspielt werden.