Die drei Aufsichtsbehörden Autorité des Marchés Financiers (AMF, Frankreich), Finanzmarktaufsicht (FMA, Österreich) und Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (CONSOB, Italien) haben sich gemeinsam für eine Stärkung des europäischen Aufsichtsrahmens für Kryptomärkte ausgesprochen. Hintergrund sind die Erfahrungen aus den ersten Monaten der vollständigen Anwendung der europäischen Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR).
MiCAR – ein Meilenstein mit Schwächen
Die MiCAR ist seit dem 30. Dezember 2024 vollständig in Kraft. Sie gilt als Meilenstein der europäischen Regulierung, da sie erstmals einen umfassenden Rechtsrahmen für Kryptowerte und entsprechende Dienstleistungen geschaffen hat. Europa hat sich damit an die Spitze der weltweiten Regulierung dieser neuen Assetklasse gesetzt.
Die Verordnung verpflichtet alle Unternehmen, die in der EU Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten anbieten wollen, eine aufsichtliche Zulassung zu beantragen. Damit sollen Marktintegrität und Anlegerschutz gestärkt werden.
Allerdings zeigen die ersten Monate der Umsetzung deutliche Unterschiede zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden. Diese Uneinheitlichkeit führt zu Risiken für Anleger:innen und zu Verwerfungen im Binnenmarkt.
Risiken durch unterschiedliche Anwendung
Nach Einschätzung der AMF, FMA und CONSOB besteht die Gefahr, dass nationale Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitend tätigen Anbietern auf vorsorgliche Maßnahmen zurückgreifen müssen, um ihre Anleger:innen zu schützen.
Zudem seien Cyberrisiken und die Verbindungen europäischer Intermediäre zu Drittstaaten-Plattformen Schwachstellen, die bislang nicht ausreichend durch die MiCAR adressiert würden.
Auch der Wettbewerbsvorteil europäischer Anbieter könne durch diese Lücken beeinträchtigt werden, da Anbieter aus Drittländern europäische Kund:innen oft ohne gleichwertige Schutzstandards erreichen.
Vier zentrale Reformvorschläge
Die drei Behörden haben deshalb vier gezielte Vorschläge vorgelegt, um die Aufsicht kohärenter und effektiver zu machen:
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Direkte ESMA-Aufsicht über bedeutende Kryptodienstleister
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Signifikante Anbieter sollen europaweit direkt durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) beaufsichtigt werden.
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Ziel: einheitliche Aufsicht, Vermeidung opportunistischer Sitzstaatentscheidungen, mögliche Senkung der Aufsichtskosten.
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Strengere Regeln für Drittstaaten-Plattformen
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Europäische Intermediäre sollen Aufträge nur über Plattformen ausführen dürfen, die MiCAR-Regeln oder gleichwertigen Standards unterliegen.
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Damit soll der Umgehung von Anlegerschutzstandards vorgebeugt werden.
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Verpflichtende IT-Sicherheitsprüfungen
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Vor der MiCAR-Zulassung und in regelmäßigen Abständen sollen unabhängige Prüfungen der IT-Sicherheit vorgeschrieben werden.
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Prüfungsinhalte: Schutz von Vermögenswerten, Resilienz gegen Cyberangriffe, Management von Sicherheitsvorfällen.
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Ziel: Stärkung der Marktstabilität und des Vertrauens von Anleger:innen.
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Klarere Regeln für Kryptowerte-Whitepapers
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Prüfung und Genehmigung von Token-Whitepapers soll europaweit einheitlich erfolgen.
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Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für die Einreichung und Beaufsichtigung solcher Dokumente (außer für Stablecoins).
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Ziel: mehr Rechtssicherheit für Emittenten und besseren Schutz für Anleger:innen.
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Europäische und internationale Einbettung
Die Vorschläge orientieren sich auch an den internationalen Standards des Financial Stability Board (FSB) und der IOSCO, die bereits 2023 Empfehlungen zur Regulierung von Kryptowerten veröffentlicht hatten.
Stimmen der Aufsichtsbehörden
Die FMA-Vorstände Mariana Kühnel und Helmut Ettl betonten in einer Stellungnahme:
„Die europäische MiCA-Verordnung setzt im Bereich Kryptowerte einen wichtigen Rahmen, den die FMA konsequent umsetzt. Wir sehen jedoch, dass die Anwendung in der EU bislang sehr uneinheitlich erfolgt. Ein regulatorischer Wettlauf nach unten wäre für die gesamte Union nachteilig. Umso wichtiger ist eine europaweit einheitliche Beaufsichtigung großer Anbieter – ähnlich wie bei der Bankenaufsicht durch die EZB.“