Die Snäcky Knabbergebäck GmbH ruft vorsorglich das Produkt „ja! PARTY-NÜSSE Paprika“ (200 g) mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 17.04.2026 und der Chargennummer L0010110519 zurück. Hintergrund ist der Verdacht auf Fremdkörper im Produkt – konkret: blaue, weiche Kunststoffteile, die zum Teil von einer Teighülle umgeben sein könnten.
Produktdetails:
- Produkt: ja! PARTY-NÜSSE Paprika
- Inhalt: 200 Gramm
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 17.04.2026
- Chargennummer: L0010110519
- Inverkehrbringer: Snäcky Knabbergebäck GmbH,
An den Fischteichen 5, 29386 Hankensbüttel - Vertrieb: Über Rewe-Märkte
Was ist das Problem?
Bei einer internen Qualitätskontrolle wurde festgestellt, dass sich weiche, blaue Kunststoffteile in einzelnen Packungen befinden können. Die Partikel könnten – durch eine Teighülle teilweise verdeckt – beim Verzehr übersehen werden und unter Umständen zu Verletzungen im Mund- und Rachenraum oder beim Schlucken führen.
Verbreitung des Produkts:
Das betroffene Produkt wurde bundesweit in Rewe-Märkten vertrieben, insbesondere in folgenden Bundesländern:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Empfehlung an Verbraucherinnen und Verbraucher:
- Vom Verzehr wird dringend abgeraten.
- Die betroffenen Packungen können in allen Rewe-Filialen zurückgegeben werden.
- Eine Rückerstattung erfolgt auch ohne Kassenbon.
- Produkte mit anderen Mindesthaltbarkeitsdaten oder Chargennummern sind nicht betroffen.
Kontakt und weitere Informationen:
- Snäcky Knabbergebäck GmbH
An den Fischteichen 5, 29386 Hankensbüttel - E-Mail: verbraucherservice@snaecky.com
- Ein offizieller Marktaushang (PDF, 738 KB) ist auf Anfrage erhältlich (nicht barrierefrei).
Meldungsdetails:
- Herausgeber: Niedersachsen
- Erstveröffentlichung: 05. September 2025
- Letzte Aktualisierung: 05. September 2025
Fazit:
Die Snäcky Knabbergebäck GmbH hat schnell und konsequent auf den Qualitätsmangel reagiert. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten der Warnung unbedingt Folge leisten, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden. Die Rückgabe der betroffenen Ware ist unkompliziert und kundenfreundlich geregelt.