Ein vermeintliches Geschenk entpuppte sich für einen Konsumenten als teurer Ärger: Nach einer Onlinebestellung erhielt er ein Gratismagazin der Zeit Verlagsgruppe. Kurz darauf folgten Rechnungen, Mahnungen und sogar Inkasso-Briefe – obwohl er nach eigener Aussage nur ein einziges Heft erhalten hatte.
Vom Geschenk zur Forderung
Der Mann hatte zunächst ein Exemplar von Zeit Wissen bekommen, das ihm als kostenlose Aufmerksamkeit zugesandt worden war. Als weitere Ausgaben ins Haus flatterten, rief er beim Kundendienst an. Dort wurde ihm zugesichert, die Zusendung werde eingestellt. Doch anstelle einer Entwarnung erhielt er wenig später eine Schlussrechnung – gefolgt von Mahnungen und Inkassoschreiben.
Streitpunkt: Vertrag oder nicht?
Der Konsument betont, er habe niemals ein Abo abgeschlossen. Der Verlag hingegen vertritt die Auffassung, dass durch die Annahme des Gratishefts ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen sei. Entscheidend sei nicht die Absicht des Kunden, sondern die Bestellung selbst.
Jurist Karl Gladt von der Internet Ombudsstelle stellt klar: „Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur dann zustande, wenn vorab klar auf die Kosten hingewiesen wurde. Insbesondere beim Bestellbutton muss eindeutig stehen: Zahlungspflichtig bestellen oder eine ähnliche Formulierung.“
Button-Lösung schützt Verbraucher
Diese sogenannte Button-Lösung soll verhindern, dass Verbraucher in Abofallen tappen. Laut Verlag sei sie eingehalten worden – als Beweis wurde ein Screenshot eines Bestellformulars mit der Schaltfläche „Jetzt kaufen“ vorgelegt. Der Betroffene bestreitet jedoch, dieses Formular jemals gesehen zu haben.
Ein Testkauf zeigte: Zwar wird ein Gratisheft als „unverbindliches Dankeschön“ angeboten, doch nur im Kleingedruckten findet sich der Hinweis auf ein kostenpflichtiges Abo. „Das reicht nicht aus“, sagt Gladt. „Der Button muss klar und eindeutig auf eine Zahlungsverpflichtung hinweisen.“
Beschwerden häufen sich
Die Ombudsstelle berichtet von einer wachsenden Zahl ähnlicher Fälle. Immer wieder schildern Kunden, dass sie lediglich Gratishefte bestellt hätten, anschließend jedoch Zahlungsaufforderungen erhielten. Auch die Zeit Verlagsgruppe taucht in diesem Zusammenhang regelmäßig in Beschwerden auf.
Empfehlung der Ombudsstelle
Gladt rät Betroffenen, Forderungen schriftlich zu widersprechen – am besten per E-Mail. Sollte der Verlag weiterhin auf einer Zahlung bestehen, müsse er den Rechtsweg beschreiten und nachweisen, dass tatsächlich ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist.