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Z1 Beteiligungs GmbH: Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3611 IN 2305/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 01. September 2025 eine Entscheidung über den Insolvenzantrag der Z1 Beteiligungs GmbH getroffen. Das Unternehmen mit Sitz in der Zimmerstraße 16 in 10969 Berlin, eingetragen unter HRB 94920, wird vertreten durch Geschäftsführer Nikolaus Ziegert und war im Bereich der Unternehmensbeteiligungen tätig.

Die Z1 Beteiligungs GmbH hatte beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt. Ziel eines solchen Antrags ist es in der Regel, die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft formal feststellen zu lassen und anschließend im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens eine ordnungsgemäße Abwicklung oder Sanierung einzuleiten.

Das Insolvenzgericht kam jedoch zu dem Ergebnis, dass nicht ausreichend Masse vorhanden ist, um auch nur die Verfahrenskosten zu decken. Somit wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Diese Entscheidung deutet darauf hin, dass selbst die grundlegenden Mittel zur Durchführung eines Insolvenzverfahrens – wie die Vergütung eines Insolvenzverwalters oder notwendige Gerichtskosten – nicht vorhanden sind.

Für Gläubiger bedeutet dies, dass es kein geregeltes Verfahren zur Verwertung der Vermögenswerte und zur Befriedigung ihrer Ansprüche geben wird. Forderungen an die Gesellschaft werden voraussichtlich uneinbringlich bleiben.

Der Beschluss des Gerichts kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Diese kann schriftlich beim Amtsgericht Charlottenburg eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden. Auch die elektronische Einreichung ist unter bestimmten formalen Voraussetzungen möglich.

Mit dieser Entscheidung reiht sich die Z1 Beteiligungs GmbH in die wachsende Zahl von Beteiligungsgesellschaften ein, die in der derzeitigen konjunkturellen Lage und unter hohem Finanzierungsdruck keine ausreichende Liquidität mehr aufbringen können – weder zur Sanierung noch zur geordneten Abwicklung.

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