Ein Prozess am Landesgericht Korneuburg (Österreich) hat am Montag ein erschütterndes Kapitel häuslicher Gewalt aufgearbeitet. Ein heute 42-jähriger Niederösterreicher wurde schuldig gesprochen, seine damalige Partnerin im Jahr 2014 mit Schlafmitteln betäubt und anschließend sexuell missbraucht zu haben. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren – das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Geständnis vor Gericht
„Die Vorwürfe stimmen zum Teil“, erklärte der Angeklagte zu Prozessbeginn. Die Tat ereignete sich laut Anklage im März 2014 in einer Gemeinde im Bezirk Bruck an der Leitha. Der Mann habe seine damalige Lebensgefährtin unter dem Einfluss von Schlafmitteln missbraucht – und darüber hinaus den Vorfall in Wort und Bild einem deutschen Kontaktmann geschildert.
Dieser Kontakt war kein Unbekannter: Ein Mann aus Niedersachsen, der über Jahre hinweg seine Ehefrau sedierte und vergewaltigte, hatte in einschlägigen Foren Berichte, Videos und Fotos veröffentlicht. Der Angeklagte aus Niederösterreich stand mit ihm in regem Austausch und soll sich durch dessen Vorgehen „angeregt“ gefühlt haben.
Schnelles Urteil – klares Signal
Die Beratung der Richter dauerte nur wenige Minuten. Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte wegen einer vollendeten Tat sowie eines Versuchs. Ausschlaggebend für die Höhe der Strafe seien neben der Tat selbst auch generalpräventive Gründe, erklärte der Vorsitzende: „Die Strafe muss ein klares Signal sein, dass derartige Verbrechen massive Konsequenzen haben.“
Neben der Haftstrafe wurde der Mann auch zu einer Schadenersatzzahlung von 10.120 Euro an seine frühere Partnerin verurteilt.
Belastende Umstände und mildernde Faktoren
Als erschwerend wertete das Gericht das massive Ausnutzen des Vertrauensverhältnisses innerhalb der Partnerschaft und die Unkalkulierbarkeit der eingesetzten Substanzen. Mildernd wirkten hingegen die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten sowie sein Geständnis.
Sein Verteidiger betonte, „es gibt hier nichts zu beschönigen“, wies jedoch auf den langen Zeitraum seit der Tat hin: „Die Vorfälle liegen über zehn Jahre zurück, seitdem ist nichts Vergleichbares mehr passiert.“ Der Mandant sei inzwischen in psychotherapeutischer Behandlung.
Online-Kommunikation als Beweismaterial
Die Anklage stützte sich vor allem auf Chats und Bildmaterial. Der 42-Jährige habe den Missbrauch nicht nur dokumentiert, sondern auch dem deutschen Kontaktmann detailliert beschrieben. In den Monaten nach der Tat soll er weitere Versuche unternommen haben, seine Partnerin zu betäuben – diese blieben jedoch erfolglos.
„Der Angeklagte hat in den Chats mehr geschrieben, als tatsächlich passiert ist, um sich zu profilieren“, verteidigte er sich. Dennoch war die Faszination für den Missbrauch offenkundig, so die Staatsanwaltschaft.
Opfer schwer gezeichnet
Die Opfervertreterin machte deutlich, welche Folgen die Tat bis heute hat: Die Frau leide an einer posttraumatischen Belastungsstörung und massiven Ängsten. Sie könne sich an die Tat nicht erinnern – eine typische Folge chemischer Betäubung. „Der Frau wurde der Boden unter den Füßen weggezogen“, sagte ihre Anwältin.
Internationale Parallelen
In ihrem Plädoyer verwies die Opfervertreterin auch auf den berüchtigten Fall Pelicot in Frankreich, bei dem eine Frau über Jahre von ihrem Mann mit Medikamenten betäubt und in Internetforen zur Vergewaltigung angeboten wurde. Auch dieser Fall endete mit hohen Freiheitsstrafen.
Weiterer Verlauf
Die Staatsanwaltschaft, der Verteidiger und die Nebenklage haben noch keine Erklärung zum Urteil abgegeben. Damit ist es nicht rechtskräftig.