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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Hüller Hille GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1 IN 184/25

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Hüller Hille GmbH, mit Sitz in der Steige 61, 74821 Mosbach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 734755 und gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Li Meng und Bingcheng Zhang, hat das Amtsgericht Mosbach am 26. August 2025 um 17:10 Uhr eine vorläufige Sicherungsmaßnahme gemäß §§ 21, 22 InsO erlassen.

Ziel dieser Maßnahme ist es, nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu verhindern. Das Gericht hat insbesondere folgende Anordnungen getroffen:

  1. Zwangsvollstreckungen untersagt:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung – gegen die Schuldnerin sind untersagt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
  2. Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62–64, 68165 Mannheim, bestellt. Er ist telefonisch unter 0621 4329280 erreichbar.

    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dieser übernimmt nicht die allgemeine Vertretung der Gesellschaft, sondern hat den Auftrag, das Vermögen zu überwachen, zu sichern und auf dessen Werthaltigkeit hin zu prüfen.

  3. Beschränkung der Verfügungsgewalt:
    Die Hüller Hille GmbH darf weder über Bankkonten noch über Forderungen verfügen. Diese Befugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist berechtigt, eingehende Gelder entgegenzunehmen, Forderungen einzuziehen und Sonderkonten zu eröffnen. Ebenso darf er Kreditverträge zur Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes abschließen und absichern.
  4. Verbot für Drittschuldner:
    Den Schuldnern der Hüller Hille GmbH ist es untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind alle Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
  5. Zugangs- und Auskunftsrechte:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält das Recht, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Gesellschaft zu betreten, Einsicht in Geschäftsunterlagen zu nehmen und umfassende Auskünfte einzufordern.

Diese Anordnungen wurden getroffen, um die Insolvenzmasse vor möglichen Verlusten zu bewahren und die Voraussetzungen für eine mögliche Verfahrenseröffnung zu prüfen. Die Bekanntmachung der Maßnahmen erfolgt auch elektronisch und bleibt für die Dauer ihrer Wirksamkeit gespeichert.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist beim Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74821 Mosbach einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll einer Geschäftsstelle eines Amtsgerichts eingelegt werden. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich. Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und eine Erklärung enthalten, dass gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt wird.

Auch Gläubiger können Beschwerde einlegen, insbesondere wenn sie das Fehlen internationaler Zuständigkeit nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen möchten.

Elektronische Einreichung:
Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument übermittelt werden. Eine einfache E-Mail ist dafür nicht ausreichend. Informationen zur elektronischen Einreichung finden sich unter www.ejustice-bw.de. Bestimmte Einreicher – etwa Behörden, Notare oder juristische Personen des öffentlichen Rechts – sind verpflichtet, elektronische Dokumente zu verwenden.

Amtsgericht Mosbach – Insolvenzgericht, 26.08.2025

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