Aktenzeichen: 3611 IN 5821/25
Am 21. August 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg einen richtungsweisenden Beschluss im Insolvenzverfahren der Lebensgut Immobilienhandelsgesellschaft mbH & Co. Anzengruberstraße 5 KG erlassen. Das in Berlin ansässige Immobilienhandelsunternehmen mit Sitz in der Zimmerstraße 16, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Lebensgut Komplementär GmbH und deren Geschäftsführer Nikolaus Ziegert, befindet sich nun offiziell unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.
Die Gesellschaft ist im Handel mit Immobilien tätig und im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRA 6727 P eingetragen. Angesichts drohender nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage wurde zur Sicherung der Gläubigerinteressen die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters notwendig. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade mit Kanzleisitz am Pariser Platz 4 A, 10117 Berlin, bestellt.
Mit sofortiger Wirkung wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungen – ausgenommen solche, die unbewegliche Gegenstände betreffen – sind eingestellt worden. Verfügungen über Vermögenswerte der Schuldnerin bedürfen fortan der ausdrücklichen Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Insolvenzmasse und der Sicherung einer geordneten Abwicklung oder Sanierung des Unternehmens.
Zudem ist Herr Schade ermächtigt, ein Sonderkonto zur Verwaltung der künftigen Insolvenzmasse einzurichten. Er darf Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einziehen und eingehende Gelder entgegennehmen. Auch alle Kreditinstitute der Schuldnerin sind verpflichtet, dem Insolvenzverwalter Auskünfte zu erteilen.
Drittschuldner wurden ausdrücklich darauf hingewiesen, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Parallel dazu erhielt Herr Schade das Recht, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in geschäftliche Unterlagen zu nehmen und die Schuldnerin zur Herausgabe aller notwendigen Informationen aufzufordern.
Der nun folgende Prüfungszeitraum dient der sorgfältigen Bewertung, ob das vorhandene Vermögen der Lebensgut Immobilienhandelsgesellschaft die Kosten eines möglichen Insolvenzverfahrens decken kann. Dabei wird auch geprüft, ob Sanierungschancen bestehen oder ein geregelter Abwicklungsprozess einzuleiten ist.
Dieser Fall unterstreicht einmal mehr die Herausforderungen, mit denen auch gestandene Immobilienunternehmen in einem volatilen Marktumfeld konfrontiert sein können. Der Ausgang des Verfahrens bleibt vorerst offen – fest steht jedoch, dass mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung ein erster Schritt zur Stabilisierung der Situation erfolgt ist.
Gläubiger und andere Beteiligte können die vollständigen Informationen beim Insolvenzgericht Charlottenburg einsehen. Zudem besteht die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen die gerichtliche Entscheidung einzulegen.