Aktenzeichen: 3612 IN 5198/25
Ein weiterer bedeutender Name der Berliner Club- und Kulturszene ist in wirtschaftliche Schieflage geraten. Die SchwuZ Club-Verwaltungs GmbH, ansässig in der Mahlower Straße 24 in Berlin-Neukölln, hat am 21. August 2025 den Weg in ein Insolvenzverfahren beschreiten müssen. Das zuständige Amtsgericht Charlottenburg hat in diesem Zusammenhang wichtige Sicherungsmaßnahmen ergriffen, um eine Verschlechterung der finanziellen Lage der Gesellschaft bis zur endgültigen Entscheidung zu verhindern.
Die Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführerin Katja Jäger, ist im Handelsregister unter HRB 149543 eingetragen. Zweck des Unternehmens ist unter anderem die An- und Vermietung sowie der Betrieb von Veranstaltungs- und Gastronomieräumen – ein Herzstück des Berliner Nachtlebens.
Das Gericht ordnete um 19:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21, 22 InsO an. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner aus Berlin bestellt. Ihr obliegt nun die Überwachung der Schuldnerin und die Sicherung des noch vorhandenen Vermögens. Dabei ist sie nicht die allgemeine Vertreterin des Unternehmens, sondern übt eine reine Sicherungs- und Prüfungsfunktion aus.
Ein bedeutender Punkt der gerichtlichen Entscheidung: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind fortan nur noch mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin zulässig. Darüber hinaus wurde sämtlichen Drittschuldnern untersagt, noch Zahlungen an die SchwuZ Club-Verwaltungs GmbH zu leisten. Stattdessen sind etwaige Leistungen ausschließlich an die Insolvenzverwalterin zu richten.
Auch die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin wurde vorläufig ausgesetzt, soweit keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungen werden vorübergehend eingestellt. Diese Maßnahme gewährt dem Unternehmen eine dringend benötigte Atempause und schafft Raum für eine Prüfung der Sanierungsfähigkeit.
Rechtsanwältin Dr. Berner ist ermächtigt, ein Sonderkonto einzurichten, Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie Bankguthaben entgegenzunehmen. Kreditinstitute, bei denen die Gesellschaft Konten unterhält, wurden zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit ist die vorläufige Insolvenzverwalterin zudem berechtigt, die Geschäftsräume der SchwuZ Club-Verwaltungs GmbH zu betreten, Einsicht in Geschäftspapiere zu nehmen und erforderliche Auskünfte einzuholen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, eine fundierte Grundlage für die Entscheidung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.
Ob dem traditionsreichen Veranstaltungsbetrieb ein Weg aus der Krise gelingt, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Die gerichtlichen Sicherungsmaßnahmen geben zumindest die Möglichkeit, den laufenden Betrieb zu analysieren und unter bestimmten Voraussetzungen neu auszurichten oder zu retten. Für viele Berliner*innen ist das SchwuZ nicht nur ein Veranstaltungsort, sondern ein Symbol für queere Kultur, Diversität und ein offenes Berlin – der Erhalt des Unternehmens hätte daher nicht nur wirtschaftliche, sondern auch gesellschaftliche Bedeutung.