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Vorläufige Insolvenzverwaltung über WBC Wirtschaftskanzlei BusinessCenter GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 43 IN 752/25 hat das Amtsgericht Bielefeld am 13. August 2025 um 11:08 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der WBC Wirtschaftskanzlei BusinessCenter GmbH angeordnet. Die Gesellschaft, mit Sitz in der Anschrift Kleinbremen 2 in 32289 Rödinghausen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 13157 eingetragen und wird von Geschäftsführer Claus Heinrich Diemann geleitet.

Mit der gerichtlichen Entscheidung wurde festgelegt, dass Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig sind. Zudem ist es sämtlichen Schuldnern der GmbH untersagt, weiterhin Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marco Kuhlmann aus Lübbecke bestellt. Darüber hinaus untersagte das Gericht alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin – mit Ausnahme von Verfahren, die unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt.

Diese Anordnung dient der Sicherung der Vermögenswerte und soll verhindern, dass die wirtschaftliche Lage der WBC Wirtschaftskanzlei BusinessCenter GmbH bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiteren Schaden nimmt.

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