Bund und Länder müssen immer tiefer in die Tasche greifen, um alleinerziehende Mütter und Väter finanziell zu unterstützen, deren Ex-Partner keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlen. Wie die Funke-Mediengruppe unter Berufung auf aktuelle Zahlen des Bundesfamilienministeriums berichtet, beliefen sich die staatlichen Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss im Jahr 2024 auf rund 3,2 Milliarden Euro – ein deutlicher Anstieg um 551 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr.
Rückforderung kaum erfolgreich
Ein zentrales Problem bleibt die niedrige Rückholquote: Lediglich 17 Prozent der ausgezahlten Summen konnten die zuständigen Jugendämter und Behörden von den säumigen Unterhaltspflichtigen wieder einziehen. Das bedeutet, dass der überwiegende Teil der Kosten dauerhaft von der öffentlichen Hand getragen wird – sprich: von den Steuerzahlern.
Wie funktioniert der Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Alleinerziehende, wenn der andere Elternteil seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht oder nur teilweise nachkommt. Anspruch besteht für Kinder bis zum 18. Lebensjahr, wobei die Höhe des Vorschusses vom Alter des Kindes abhängt. Ziel ist es, finanzielle Lücken zu schließen und die Existenzsicherung des Kindes zu gewährleisten.
Gründe für steigende Kosten
Fachleute sehen mehrere Ursachen für den kräftigen Anstieg der Ausgaben:
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Steigende Zahl Alleinerziehender und Trennungen.
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Schwierige Vollstreckung von Unterhaltsforderungen, insbesondere wenn Schuldner im Ausland leben oder Einkünfte verschleiern.
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Erweiterungen der Anspruchsregelungen in den letzten Jahren, wodurch mehr Familien Zugang zu der Leistung haben.
Politische Debatte
Die Entwicklung wirft Fragen auf: Kritiker bemängeln, dass der Staat faktisch dauerhaft für zahlungsunwillige oder -unfähige Eltern einspringt, ohne wirksame Instrumente zur Rückholung der Mittel zu haben. Familienverbände dagegen betonen, dass der Unterhaltsvorschuss für viele Kinder in Deutschland unverzichtbar sei und Armutslagen vermeide.