Die Stadt Dortmund geht juristisch gegen die Verwendung ihres Wappens auf Wahlplakaten der AfD vor. Ein Stadtsprecher bestätigte, dass der AfD-Kreisverband aufgefordert wurde, alle Plakate mit dem Dortmunder Wappen unverzüglich zu entfernen. Grund: Es liegt keine Genehmigung zur Nutzung des Hoheitszeichens vor.
Aufforderung und mögliche Klage
Die Stadt hat der Partei eine Frist gesetzt, um das Wappen von sämtlichen Wahlkampfmaterialien zu entfernen. Sollte die AfD dieser Aufforderung nicht nachkommen, will Dortmund per einstweiliger Verfügung vor Gericht ein sofortiges Verbot erwirken.
Wappen mit über 1.000-jähriger Geschichte
Bei dem umstrittenen Motiv handelt es sich nach Angaben der Stadt um das mehr als 1.000 Jahre alte Dortmunder Wappen, das auf den AfD-Plakaten in leicht abgewandelter Form dargestellt wird. Trotz dieser Abwandlung sieht die Stadt eine klare Verletzung der Nutzungsrechte.
Das Stadtwappen ist ein geschütztes Hoheitszeichen. Seine Verwendung unterliegt der Genehmigungspflicht – unabhängig davon, ob es originalgetreu oder verändert dargestellt wird. Ziel dieser Regelung ist der Schutz der Integrität und Neutralität des Symbols, das die Stadt repräsentiert.
Neutralität öffentlicher Symbole
Die Stadt betont, dass sie bei jeder unrechtmäßigen Nutzung des Wappens einschreitet – unabhängig von der Partei oder Organisation. Die unautorisierte Verwendung in Wahlkämpfen könne den Eindruck erwecken, die Stadt unterstütze eine bestimmte politische Richtung, was strikt vermieden werden müsse.
In der Vergangenheit hatten auch andere Kommunen ähnliche Fälle juristisch verfolgt. Das Dortmunder Vorgehen reiht sich damit in eine konsequente Linie ein, mit der Städte ihre Hoheitszeichen vor politischem oder kommerziellem Missbrauch schützen.