Frankreichs oberstes Gericht, der Verfassungsrat, hat das geplante Comeback des umstrittenen Pflanzenschutzmittels Acetamiprid gestoppt. Damit bleibt der Wirkstoff, der zu den sogenannten Neonicotinoiden zählt, in Frankreich weiterhin verboten. Der Rat erklärte am Donnerstag, dass die geplante Wiedereinführung – vorgesehen im sogenannten Duplomb-Gesetz – nicht mit dem verfassungsmäßig garantierten Recht auf eine gesunde und ausgewogene Umwelt vereinbar sei.
Breite Proteste gegen Gesetzesänderung
Die Debatte um Acetamiprid hatte in den vergangenen Wochen landesweit hohe Wellen geschlagen. Das französische Parlament hatte im Juli für eine Lockerung des Verbots gestimmt, um den Einsatz des Mittels wieder zu ermöglichen. Dagegen regte sich massiver Widerstand: Eine Online-Petition erreichte in kürzester Zeit über 2 Millionen Unterschriften – ein Rekord in der französischen Parlamentsgeschichte. Umweltorganisationen, Wissenschaftler und Imker warnten vor gravierenden Folgen für die Biodiversität, insbesondere für Bienen und andere Bestäuber.
Was ist Acetamiprid?
Acetamiprid ist ein systemisches Insektizid aus der Gruppe der Neonicotinoide. Es wird über die Pflanze aufgenommen und wirkt auf das Nervensystem von Insekten. Obwohl es in der EU bis mindestens 2033 zugelassen ist, steht es seit Jahren in der Kritik, weil Studien negative Auswirkungen auf Bestäuber, Wasserorganismen und die Artenvielfalt belegen. In Frankreich war der Einsatz bereits zuvor aus Vorsorgegründen untersagt worden.
Politische und rechtliche Bedeutung
Mit seiner Entscheidung stellte der Verfassungsrat klar, dass der Schutz von Umwelt und Gesundheit Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben kann. Das Urteil basiert auf dem Recht auf eine gesunde Umwelt, das seit 2005 in der französischen Verfassung verankert ist. Damit könnte der Fall als Präzedenz dienen, um auch bei anderen umstrittenen Chemikalien strengere Maßstäbe anzulegen.
Signalwirkung über Frankreich hinaus
Die Entscheidung wird nicht nur in Frankreich, sondern auch auf europäischer Ebene aufmerksam verfolgt. Während Acetamiprid in der EU noch zugelassen ist, könnte der französische Alleingang die Diskussion um eine EU-weite Neubewertung des Wirkstoffs anstoßen. Für Umweltverbände ist das Urteil ein Erfolg und ein Beweis, dass öffentlicher Druck politische Entscheidungen maßgeblich beeinflussen kann.