Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine offizielle Warnung vor den Angeboten der Arcano Vermögens-Austauschgruppe ausgesprochen. Nach Angaben der Behörde besitzt dieser Anbieter keine Berechtigung, in Österreich konzessionspflichtige Bankgeschäfte oder Wertpapierdienstleistungen anzubieten oder zu erbringen.
Damit ist es der Arcano Vermögens-Austauschgruppe insbesondere nicht gestattet:
-
fremde Gelder gewerblich zur Verwaltung entgegenzunehmen (§ 1 Abs. 1 Z 1 erster Fall Bankwesengesetz – BWG),
-
Anlageberatung zu betreiben (§ 3 Abs. 2 Z 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 – WAG 2018),
-
oder Aufträge im Namen von Kunden auszuführen (§ 3 Abs. 2 Z 6 WAG 2018).
Die FMA weist zudem ausdrücklich auf eine mögliche Verwechslungsgefahr mit einem von ihr beaufsichtigten, legal tätigen Anbieter hin.
Diese Bekanntmachung erfolgt auf Grundlage von § 4 Abs. 7 BWG und § 92 Abs. 11 WAG 2018.