Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor den Angeboten auf der Website dbm.ag veröffentlicht. Nach Erkenntnissen der Behörde bietet die angeblich in Zürich (Schweiz) ansässige Digitale Börse Management AG dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die BaFin verweist zudem auf die Warnliste der Schweizer Finanzmarktaufsicht, auf der der Anbieter ebenfalls vermerkt ist.
Auffällig ist, dass der Betreiber der Website auch unter der Bezeichnung DBM.AG auftritt und in Verbindung mit einer erfundenen Behörde namens „Zentralbehörde für Finanzkontrolle“ steht – vor dieser hatte die BaFin bereits zuvor gewarnt.
In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass alle, die Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen wollen, eine Erlaubnis der BaFin benötigen. Wer unsicher ist, ob ein Unternehmen eine solche Zulassung besitzt, kann dies in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Diese Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) und § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAAG).