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BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen rund um MGSL Core – Identitätsmissbrauch im Namen von Morgan Stanley
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BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen rund um MGSL Core – Identitätsmissbrauch im Namen von Morgan Stanley

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine eindringliche Warnung vor Angeboten in bestimmten WhatsApp-Gruppen ausgesprochen, die angeblich von der Morgan Stanley International Ltd. betrieben werden. Betroffen sind unter anderem Gruppen wie die „A-30 Vermögenssteigerungs- und Gewinnplangruppe“, die von Personen mit den Namen Michael Wilson und Diana Trade geleitet werden sollen.

In diesen Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, über die Plattform MGSL Core mit Kryptowerten und anderen Finanzprodukten zu handeln. Nach Erkenntnissen der BaFin stammen diese Angebote jedoch nicht von der echten Morgan Stanley International Ltd. und auch nicht von der von der BaFin beaufsichtigten Morgan Stanley Europe SE. Es handelt sich um Identitätsmissbrauch.

So läuft die Masche nach BaFin-Angaben häufig ab

  1. Köder über Social Media
    Über soziale Netzwerke werden auffällige Werbeanzeigen geschaltet. Darin werden kostenlose Aktienempfehlungen, Börsentipps oder vermeintliche Schulungen zum Aktienhandel angeboten. Dabei nutzen die Betrüger bekannte Namen aus der Finanzwelt oder geben sich als lizenzierte Institute aus.

  2. Kontaktaufnahme via WhatsApp
    Interessierte werden aufgefordert, per WhatsApp Kontakt aufzunehmen und einer Gruppe beizutreten, in der angeblich ein erfahrener Wirtschaftsexperte – oft unterstützt von einer Assistentin – sein Wissen teilt.

  3. Aufbau von Vertrauen
    In den Gruppen gibt es „Unterrichtsstunden“ oder Seminare mit Tipps zu lukrativen Anlagemodellen. Dabei werden konkrete Kaufempfehlungen für bestimmte Aktien ausgesprochen. Über Wochen wird das Vertrauen der Teilnehmer gewonnen.

  4. Vorstellung eines „innovativen“ Systems
    Schließlich präsentieren die Initiatoren ein angeblich neuartiges Finanzinvestitionssystem, mit dem hohe Gewinne möglich sein sollen. Teilweise wird sogar ein eigener Krypto-Token angeboten, der vor dem offiziellen Handelsstart exklusiv gekauft werden könne.

  5. Anreize und psychologischer Druck
    Durch tägliche Aktionen, Gewinnspiele oder Versprechen von Bonuszahlungen werden Teilnehmer motiviert, weiter aktiv zu bleiben. Der Zugang zu der Handelsplattform wird oft als zeitlich begrenzt dargestellt.

  6. Einzahlungen über riskante Kanäle
    Anlegerinnen und Anleger werden aufgefordert, Konten bei externen Handelsbörsen oder den hauseigenen Plattformen zu eröffnen. Einzahlungen erfolgen meist auf ausländische Konten oder direkt in Kryptowerten. Kleinere Testauszahlungen sind zu Beginn oft möglich, um Sicherheit vorzutäuschen.

  7. Blockierte Auszahlungen
    Später wird der Druck auf weitere Einzahlungen erhöht, während Auszahlungen verzögert, an Bedingungen geknüpft oder vollständig verweigert werden. Häufig ändern sich auch die Webadressen der Plattformen, um die Nachverfolgung zu erschweren.

Rechtliche Hinweise

In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen, Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin erbracht werden. Ob ein Unternehmen diese Erlaubnis besitzt, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.

Die aktuelle Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAAG), die der BaFin erlauben, die Öffentlichkeit vor unerlaubten Finanzaktivitäten zu schützen.

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