Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten auf der Website vectabix(.)com. Nach derzeitigen Erkenntnissen werden dort unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten – ohne die erforderliche Erlaubnis gemäß deutschem Aufsichtsrecht.
Der Betreiber der Website tritt unter den Namen VectaBIX Technologies Inc. und VectaBIX Financial Inc. auf. Er behauptet, Niederlassungen in Zürich (Schweiz), Hungerford (Vereinigtes Königreich), Amsterdam (Niederlande), Montreal (Kanada) sowie Melbourne (Australien) zu unterhalten. Trotz dieses international anmutenden Auftritts liegt für Deutschland keine gültige BaFin-Erlaubnis vor.
Verdacht auf rechtswidriges Angebot
Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, unterliegt den strengen Anforderungen des Kreditwesengesetzes (KWG). Ohne behördliche Zulassung handelt es sich um ein unerlaubtes Geschäft, das straf- und aufsichtsrechtlich verfolgt werden kann.
Kein Anlegerschutz bei unregulierten Anbietern
Anlegerinnen und Anleger, die Angebote über vectabix(.)com in Anspruch nehmen, agieren ohne regulatorischen Schutz. Es bestehen weder gesetzliche Absicherungen noch transparente Aufsicht, wie sie für zugelassene Finanzdienstleister üblich sind. Rückforderungsansprüche im Schadensfall sind meist schwer durchsetzbar – zumal die tatsächliche Identität und der Sitz des Anbieters häufig unklar bleiben.
Die BaFin empfiehlt daher allen Interessierten, vor einer Investition sorgfältig zu prüfen, ob ein Anbieter in der Unternehmensdatenbank der BaFin registriert ist. Liegt keine Genehmigung vor, sollten Zahlungen und die Weitergabe persönlicher Daten unbedingt vermieden werden.
Die Warnung der BaFin stützt sich auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) und dient dem Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor unseriösen oder betrügerischen Geschäftspraktiken. Wer bereits betroffen ist, sollte umgehend Kontakt zu Verbraucherschutzorganisationen und Ermittlungsbehörden aufnehmen.