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EU-Urteil zu Kartenmissbrauch: Wer zu lange wartet, riskiert Erstattung

succo (CC0), Pixabay

Wer unerlaubte Abbuchungen auf seinem Konto entdeckt, sollte nicht zu lange zögern: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kann der Anspruch auf Erstattung bei Kartenmissbrauch verloren gehen – wenn die Meldung zu spät erfolgt.

Das Gericht stellte klar: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen spätestens 13 Monate nach der unautorisierten Transaktion ihren Zahlungsdienstleister – also Bank oder Kreditkartenanbieter – informieren. Tun sie das nicht rechtzeitig und grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich verspätet, verlieren sie ihren Anspruch auf Rückerstattung.

Die gute Nachricht: Für den Großteil der Bankkund:innen bleibt die Erstattung gesichert – denn fahrlässige Versäumnisse sind nicht gleich grobe Fahrlässigkeit. Wer also unbewusst einen Kontoauszug übersieht oder nicht täglich seinen Zahlungsverkehr kontrolliert, ist in der Regel auf der sicheren Seite.

Die Entscheidung schafft nun EU-weit mehr Klarheit für Banken und Kund:innen. Sie betont zugleich die Pflicht zur Sorgfalt, wenn es um den eigenen Zahlungsverkehr geht – etwa bei Online-Einkäufen, Kartenverlust oder Datenklau.

Wer also künftig Abbuchungen entdeckt, die er selbst nicht veranlasst hat, sollte sofort reagieren und die eigene Bank informieren. Nur dann kann eine zügige Klärung erfolgen – und das Geld im besten Fall zurückgebucht werden.

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