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Urteil im Keltengold-Prozess: Lange Haftstrafen für spektakulären Museumseinbruch

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay

Im aufsehenerregenden Keltengold-Prozess hat das Landgericht Ingolstadt die vier Angeklagten zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Männer im Alter zwischen 42 und 50 Jahren stammen aus Mecklenburg-Vorpommern und Berlin und wurden zu Strafen zwischen vier Jahren und neun Monaten sowie elf Jahren Haft verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten im November 2022 einen nächtlichen Einbruch in das keltenrömische Museum in Manching (Oberbayern) verübt haben. Dort stahlen sie mehr als 480 Goldmünzen, die aus der Zeit der Kelten stammen und zu den bedeutendsten archäologischen Funden Süddeutschlands zählen. Die Beute hatte einen historischen und materiellen Wert in Millionenhöhe.

Besonders perfide: Der Einbruch war professionell vorbereitet – die Täter legten zuvor gezielt die Stromversorgung im Umfeld des Museums lahm, um die Sicherheitsanlagen auszuschalten. Die Ermittlungen hatten bundesweit Schlagzeilen gemacht. Die Angeklagten wurden später in anderen Bundesländern gefasst.

Nach Überzeugung des Gerichts sind die Männer auch für weitere Einbrüche verantwortlich, unter anderem in Supermärkte und Geldautomaten. Die vier Angeklagten schwiegen während des gesamten Prozesses, ihre Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Verteidigung Revision einlegt, blieb zunächst offen.

Der spektakuläre Fall gilt als einer der dreistesten Museumseinbrüche in Deutschland der letzten Jahre – nicht zuletzt, weil der Schaden nicht nur materiell, sondern auch kulturhistorisch enorm ist. Ein Teil des Keltengoldes gilt bis heute als verschollen oder möglicherweise eingeschmolzen.

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