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Krebsverdacht im Tee: Rückruf für „PIPORE Yerba Mate“ wegen gefährlicher Substanz

Ein beliebtes Heißgetränk gerät derzeit in den Fokus der Lebensmittelsicherheit: Der „PIPORE Yerba Mate Tee“ in der 250-Gramm-Packung mit rotem Wachspapier wird dringend vom Verzehr abgeraten. Das Produkt wurde im Januar 2023 hergestellt und trägt ein Mindesthaltbarkeitsdatum bis Dezember 2025. Betroffen ist die Chargennummer 77830/E.

In einer amtlichen Untersuchung wurde im Tee eine Überschreitung des Grenzwerts für Anthrachinon festgestellt – ein Stoff, der laut EU-Einstufung der Kategorie 1B angehört. Das bedeutet: Anthrachinon gilt als wahrscheinlich krebserregend für den Menschen.

Importiert wurde der Tee über Yara Food (Enschede, Niederlande), als Inverkehrbringer wird Jamil Alhaj Abboud mit Sitz im saarländischen Theley genannt. Der Vertrieb erfolgte über Groß- und Einzelhandel, wodurch zahlreiche Regionen betroffen sind – darunter unter anderem Saarland, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg.

Die Behörden warnen ausdrücklich vor dem Konsum dieses Produktes. Wer die betroffene Ware gekauft hat, sollte sie nicht mehr verwenden und sich umgehend an den jeweiligen Verkäufer wenden. Eine Rückgabe ist empfohlen, der Kaufpreis wird in der Regel erstattet.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die den Tee bereits konsumiert haben, müssen nicht in Panik verfallen. Eine einmalige Aufnahme bedeutet nicht automatisch ein Gesundheitsrisiko. Dennoch sollte ein regelmäßiger Konsum solcher belasteter Produkte unbedingt vermieden werden, gerade im Hinblick auf mögliche langfristige Risiken.

Für Rückfragen steht der Inverkehrbringer unter folgender Adresse zur Verfügung:

Jamil Alhaj Abboud
Gewerbegebiet Primstalstraße 12
66636 Theley

Bleiben Sie achtsam bei der Wahl Ihrer Lebensmittel – gerade bei Produkten mit pflanzlichem Ursprung, die häufig importiert werden, ist Transparenz und Rückverfolgbarkeit von großer Bedeutung.

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