Interviewer:
Frau Bontschev, die Rheintex Verwaltungs AG hat für den 29. August 2025 eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in der die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin beschlossen werden soll. Was bedeutet das für die betroffenen Anleger?
Rechtsanwältin Bontschev:
Das bedeutet, dass alle Minderheitsaktionäre ihre Aktien zwangsweise an die Hauptaktionärin abgeben müssen. Im Gegenzug erhalten sie eine Barabfindung, die hier mit 13,85 Euro pro Aktie festgesetzt wurde. Dieses Vorgehen nennt sich aktienrechtlicher Squeeze-out und ist in den §§ 327a ff. AktG geregelt.
Interviewer:
Ist die Barabfindung von 13,85 Euro verbindlich oder können Aktionäre diese anfechten?
Bontschev:
Die Höhe der Barabfindung kann grundsätzlich überprüft werden. Wenn Aktionäre der Meinung sind, dass der angebotene Betrag nicht angemessen ist, können sie nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister ein Spruchverfahren einleiten. Das Gericht prüft dann, ob eine Nachbesserung erforderlich ist. Die Kosten für dieses Verfahren werden in der Regel von der Gesellschaft getragen.
Interviewer:
Welche Schritte empfehlen Sie Minderheitsaktionären jetzt?
Bontschev:
Zunächst sollten sie die Unterlagen genau prüfen, die die Gesellschaft zur Verfügung stellt – insbesondere den Übertragungsbericht und das Gutachten zur Angemessenheit der Barabfindung. Wer Zweifel hat, sollte sich frühzeitig rechtlich beraten lassen, um seine Rechte im Rahmen eines Spruchverfahrens zu wahren. Wichtig ist auch, Fristen im Blick zu behalten.
Interviewer:
Wie sicher ist die Auszahlung der Abfindung?
Bontschev:
Sehr sicher, denn die Gesellschaft muss eine Bankbürgschaft vorlegen. Hier übernimmt die Donner & Reuschel AG die Gewährleistung, dass die Minderheitsaktionäre ihre Abfindung nach Eintragung des Beschlusses im Handelsregister erhalten – zuzüglich gesetzlicher Zinsen ab diesem Zeitpunkt.
Interviewer:
Ihr wichtigster Rat an betroffene Aktionäre?
Bontschev:
Nehmen Sie die Barabfindung nicht einfach als gegeben hin, sondern prüfen Sie, ob ein Spruchverfahren für Sie sinnvoll ist. Oft zeigt sich, dass die ursprüngliche Abfindung zu niedrig angesetzt war.