Eine süße Versuchung entpuppt sich derzeit als potenzielles Risiko für Allergiker: Die Pistazien Creme Dubai Style der Marke Destan, vertrieben durch die Demka GmbH, wird aktuell wegen nicht deklariertem Milcheiweiß zurückgerufen. Betroffen ist die Charge mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 04.12.2026 und der Losnummer 04122024.
Diese beliebte, aromatische Nusscreme trägt den Barcode 4251871709424 und ist für viele Feinschmecker ein fester Bestandteil auf dem Frühstückstisch oder beim Backen. Doch genau hier liegt das Problem: Milcheiweiß, ein starkes Allergen, wurde nicht auf dem Etikett deklariert – ein riskanter Fehler, vor allem für Menschen mit entsprechenden Allergien oder Unverträglichkeiten.
Was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Wer auf Milchprodukte allergisch reagiert, könnte bei Verzehr der betroffenen Pistazien Creme ernsthafte gesundheitliche Probleme bekommen – von Hautreaktionen über Magen-Darm-Beschwerden bis hin zu potenziell lebensbedrohlichen anaphylaktischen Reaktionen. Für Nicht-Allergiker besteht hingegen keine Gesundheitsgefahr, der Verzehr ist für sie unbedenklich.
Verbreitung des Produkts:
Das Produkt wurde in zahlreichen Bundesländern angeboten, darunter:
Baden-Württemberg
Bayern
Hamburg
Hessen
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Empfehlung:
Alle Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere Allergiker, sollten auf den Verzehr des betroffenen Produkts verzichten. Die Pistazien Creme kann an den jeweiligen Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Eine Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt selbstverständlich auch ohne Vorlage des Kassenbons.
Kontakt zum Hersteller:
Demka GmbH
Lembacherstraße 28
68229 Mannheim
E-Mail: [siehe Unternehmensmitteilung]
Wissenswertes zum Thema:
Weitere Informationen zu Lebensmittelallergien stellt das Bundesinstitut für Risikobewertung bereit: BfR – Allergene
Fazit:
Ein sorgsamer Blick auf Zutatenlisten kann Leben retten. Diese Warnung verdeutlicht einmal mehr, wie wichtig korrekte Kennzeichnungspflicht ist – und dass auch beliebte Markenprodukte von Rückrufen betroffen sein können.