Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Aktivitäten der Unternehmen Aurealis Capital und Minexra, die über WhatsApp-Gruppen und Chats gezielt deutsche Anlegerinnen und Anleger ansprechen. Nach BaFin-Informationen treten die Initiatoren als angeblich US-amerikanische Firmen Aurealis Capital bzw. Aurealis International Group Ltd auf. Sie bieten in Kooperation mit Minexra Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne erforderliche Erlaubnis an. Beide Unternehmen stehen nicht unter Aufsicht der BaFin.
Die Betreiber bewerben ihre Angebote unter anderem über die Website aurealiscapitalde.com und verweisen auf die Handelsplattform Minexra, die über die Domain minexrapro.com oder über eine App erreichbar ist. In den Gruppen werden Empfehlungen für den Handel mit Finanzinstrumenten und Kryptowährungen verbreitet, die sich über diese Plattform umsetzen lassen.
Typischer Ablauf der Masche
Aus ähnlichen Fällen kennt die BaFin ein wiederkehrendes Muster:
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Lockangebote in sozialen Medien: Werbung für kostenlose Aktienempfehlungen oder Schulungen zum Aktienhandel, oft unter Nutzung bekannter Namen und Logos.
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Einladung zu WhatsApp-Gruppen: Interessierte werden aufgefordert, über WhatsApp beizutreten. Dort tritt ein vermeintlicher Finanzexperte auf, unterstützt von einer „Assistenz“, die den Chat moderiert.
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Vertrauensaufbau: Über Wochen werden vermeintlich exklusive Anlagetipps und Seminare angeboten. Später wird ein angeblich innovatives Investmentmodell vorgestellt, teils mit eigenem Krypto-Token.
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Marketingaktionen: Teilnahme an Gewinnspielen oder täglichen Aktionen, um Sach- oder Kryptowerte zu gewinnen.
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Plattformanmeldung: Anleger sollen sich bei einer Handelsplattform oder App anmelden. Zugang sei angeblich limitiert. Oft wird eine Testnutzung mit kleinen Auszahlungen ermöglicht, um Vertrauen zu schaffen.
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Einzahlungen & Druck: Anleger werden zur Einzahlung auf ausländische Konten oder per Kryptowährung gedrängt. Spätere Auszahlungen sind häufig erschwert oder unmöglich.
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Wechselnde Webseiten: Domains und Plattformzugänge ändern sich regelmäßig, um Entdeckung zu erschweren.
Rechtliche Situation
In Deutschland dürfen Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit BaFin-Erlaubnis angeboten werden. Ob ein Anbieter zugelassen ist, können Anleger jederzeit in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen.
Die Warnung erfolgt auf Grundlage von § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) und § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KryptoMaAufsG).