Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist auf ein Angebot der sogenannten AZA Bank hin, die auf ihrer Website aza-bank.com auftritt und einen Geschäftssitz in Oedheim angibt. Nach Erkenntnissen der BaFin besteht der Verdacht, dass die Betreiber ohne erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Zahlungsdienste erbringen.
In Deutschland dürfen solche Geschäfte und Dienstleistungen nur mit Genehmigung der BaFin durchgeführt werden. Dennoch treten immer wieder Anbieter auf, die diese Leistungen ohne die notwendige Zulassung anbieten. Ob ein Unternehmen von der BaFin reguliert ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Die Warnung der BaFin erfolgt auf Grundlage von § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 8 Abs. 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).