Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass das Unternehmen Finanzwelle über die Website finanzwelle.io Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne erforderliche Erlaubnis anbietet. Eine Aufsicht durch die BaFin besteht nicht.
Die Betreiber der Website geben weder eine Rechtsform noch einen Unternehmenssitz an – ein typisches Warnsignal für unseriöse Angebote.
Rechtliche Grundlage
In Deutschland dürfen Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen ausschließlich mit Genehmigung der BaFin durchgeführt werden. Ob ein Unternehmen eine entsprechende Zulassung hat, können Anleger jederzeit in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen.
Die Warnung erfolgt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG).