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BaFin warnt vor Aurum-Fix und der Website aurum-fix-corp.com

DanXaw (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist auf Angebote der angeblich in Barcelona ansässigen Firma Aurum-Fix hin. Über die Website aurum-fix-corp.com werden Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne erforderliche Erlaubnis angeboten.

Der Betreiber tritt lediglich unter der Bezeichnung Aurum-Fix auf, ohne Angabe einer Rechtsform. Zudem wird behauptet, unter Aufsicht einer sogenannten „European Financial Security“ oder „FINA-EU“ zu stehen. Diese Institution existiert jedoch nicht – es handelt sich um eine frei erfundene Behörde.

Rechtliche Situation

In Deutschland dürfen Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit Genehmigung der BaFin erbracht werden. Ob ein Unternehmen eine solche Zulassung hat, können Anleger in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen.

Die Warnung basiert auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KryptoMaAufsG).

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