Aktenzeichen: 1 IN 40/25
Alzey, 15. Juli 2025 – Im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens hat das Amtsgericht Alzey über das Vermögen der DenkmalanDich GmbH (Freiherr-von-Wallbrunn-Straße 63, 55288 Partenheim), vertreten durch Notgeschäftsführer Wojciech Wojcicki, eine bedeutende Entscheidung getroffen: Das Unternehmen darf seinen Geschäftsbetrieb zunächst in Eigenregie fortführen, allerdings unter der Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters.
Als solcher wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, bestellt. Damit beginnt für die auf Denkmalschutz und -pflege spezialisierte GmbH ein gesetzlich geschützter Zeitraum der Neuordnung – ein klassisches Schutzschirmverfahren nach § 270a InsO, das als Chance zur nachhaltigen Sanierung gilt.
Die Bestellung des Sachwalters bedeutet: Die DenkmalanDich GmbH bleibt verfügungsbefugt, unterliegt aber der strengen Kontrolle und Begleitung durch den gerichtlich eingesetzten Experten. Dessen Aufgabe ist es, die Geschäftsführung zu überwachen, Gläubigerinteressen zu wahren und das Unternehmen auf einem rechtssicheren Sanierungspfad zu begleiten.
Dieser Schritt deutet auf eine geplante Restrukturierung hin, nicht auf eine sofortige Zerschlagung. Gerade bei jungen oder spezialisierten Betrieben wie der DenkmalanDich GmbH, die ein sensibles Segment wie die Baudenkmalpflege bedient, bietet dieses Verfahren eine Möglichkeit, Know-how und wirtschaftliche Substanz zu erhalten.
Die vollständige gerichtliche Verfügung liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts in Alzey bereit.
Ob das Schutzschirmverfahren der DenkmalanDich GmbH den erhofften Neuanfang bringen kann, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Das Unternehmen darf hoffen – doch es steht nun unter genauer Beobachtung.