Das Bundesgesundheitsministerium will die gesetzlichen Regelungen für Organspenden anpassen, um den chronischen Mangel an Spenderorganen zu verringern. Ein neuer Referentenentwurf sieht vor, die Möglichkeiten für Nierenspenden zu Lebzeiten deutlich zu erweitern.
Was ändert sich?
Bislang ist die sogenannte Lebendspende in Deutschland stark reglementiert: Sie ist nur unter engen Bedingungen möglich, etwa innerhalb enger familiärer Bindungen oder bei besonderer persönlicher Verbundenheit. Zudem darf aktuell eine Lebendspende nur erfolgen, wenn kein passendes Organ eines verstorbenen Spenders verfügbar ist.
Der Entwurf des Ministeriums schlägt zwei wesentliche Neuerungen vor:
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Aufhebung der Vorrangregelung: Künftig soll eine Lebendspende auch dann erlaubt sein, wenn theoretisch ein Organ eines Verstorbenen verfügbar wäre.
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Ermöglichung von „Überkreuz-Spenden“: Damit können zwei Spender-Empfänger-Paare kombiniert werden, wenn ihre Organe wechselseitig besser passen – eine Praxis, die in vielen europäischen Ländern bereits etabliert ist.
Warum ist die Reform notwendig?
Die Zahl der Organspenden in Deutschland stagniert seit Jahren auf niedrigem Niveau. Viele Patientinnen und Patienten warten lange auf eine passende Niere – mit erheblichen gesundheitlichen Risiken. Lebendspenden gelten als sichere und erfolgreiche Alternative, werden aber bislang nur selten genutzt.
Mit der geplanten Reform will die Bundesregierung mehr Flexibilität schaffen und die Spendenbereitschaft erhöhen, ohne die hohen Sicherheits- und Ethikstandards aufzugeben.