Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf der Website incoretrade.online. Nach aktuellen Erkenntnissen betreibt die vermeintliche Handelsplattform InCoreTrade, die angeblich in Frankfurt am Main ansässig ist, unerlaubt Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen.
Zuvor war die Plattform unter den Adressen incore-fund.fund, incore-fund.com und incore-private.com aktiv. In keinem der Fälle liegt eine erforderliche Erlaubnis der BaFin vor.
Besonders brisant: Die BaFin hat Hinweise darauf, dass der Name der Incore Bank AG ohne deren Wissen verwendet wird – es besteht also der Verdacht auf Identitätsdiebstahl. Nach aktuellem Kenntnisstand besteht keinerlei Verbindung zwischen der Incore Bank AG und der Website incoretrade.online.
Erlaubnispflicht für Finanzdienstleistungen
In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Anbieter von Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen eine Erlaubnis der BaFin besitzen müssen. Wer solche Dienste ohne Genehmigung anbietet, handelt rechtswidrig. Ob ein Unternehmen eine Zulassung besitzt, lässt sich in der BaFin-Unternehmensdatenbank überprüfen.
Diese Warnung stützt sich auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).