Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt erneut vor der sogenannten automatisierten Trading-Software „Immediate Edge“. Aktuell werben die unbekannten Betreiber über die Website asdaalraha.com, um Anlegerinnen und Anleger auf die Plattform zu locken.
Bei asdaalraha.com handelt es sich um eine weitere von vielen wechselnden „Landing Pages“, die einzig dazu dienen, potenzielle Nutzer auf Immediate Edge weiterzuleiten. Laut BaFin besteht der dringende Verdacht, dass die Betreiber ohne erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Bereits mehrfach gewarnt: Immediate Edge unter Verdacht
Die BaFin hat bereits in der Vergangenheit – am 20. April 2021 und am 7. November 2023 – vor Immediate Edge gewarnt. Die Plattform wirbt mit angeblich automatisiertem Handel und schnellen Gewinnen, steht jedoch im Verdacht, systematisch gegen aufsichtsrechtliche Vorgaben zu verstoßen.
Erlaubnispflicht in Deutschland
In Deutschland dürfen Finanz-, Wertpapier- und Kryptodienstleistungen nur mit Zulassung durch die BaFin erbracht werden. Wer ohne Genehmigung handelt, begeht einen Verstoß gegen geltendes Recht. Ob ein Anbieter über eine Erlaubnis verfügt, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Diese Warnung basiert auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).