Amtsgericht Dessau-Roßlau, Aktenzeichen: 2 IN 121/25
Ein bedeutender Schritt zur wirtschaftlichen Neuordnung wurde am 11. Juli 2025 um 12:30 Uhr durch das Amtsgericht Dessau-Roßlau im Falle der König Lackierfachbetrieb GmbH eingeleitet. Das in Dessau-Roßlau ansässige Unternehmen mit Sitz in der Zunftstraße 4 und eingetragen im Handelsregister Stendal unter HRB 12653, wird nun ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung nach § 270a der Insolvenzordnung (InsO) durchlaufen.
Die König Lackierfachbetrieb GmbH, geführt von den Geschäftsführern Roger König und Konstanze Sackewitz, bleibt damit vorerst in der Lage, ihr Vermögen eigenständig zu verwalten und über dieses zu verfügen. Allerdings geschieht dies nicht ohne Kontrolle – denn das Gericht hat zur Überwachung der Eigenverwaltung einen Sachwalter bestellt.
Mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe wurde Wirtschaftsjurist (FH) Markus Korbien, LL.M., von der renommierten Kanzlei Schwarz + Rühmland Insolvenzverwaltungen mit Sitz in der Klausenerstraße 24 in Magdeburg betraut. Korbien wird künftig als unabhängige Kontrollinstanz fungieren, um die ordnungsgemäße Durchführung der Eigenverwaltung sicherzustellen und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Die Entscheidung des Gerichts bedeutet keineswegs das sofortige Aus für den traditionsreichen Fachbetrieb, der sich seit Jahren durch qualitativ hochwertige Arbeiten im Bereich der Fahrzeuglackierung etabliert hat. Vielmehr bietet das Verfahren unter der Aufsicht eines Sachwalters die Chance auf eine umfassende Restrukturierung und einen möglichen wirtschaftlichen Neuanfang.
Gläubiger, Kunden und Geschäftspartner dürfen daher gespannt beobachten, wie sich die kommenden Wochen gestalten werden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Zukunft der König Lackierfachbetrieb GmbH liegt nun in einer sensiblen Balance zwischen Kontrolle, Vertrauen und unternehmerischem Reformwillen.