Unter dem Aktenzeichen 3606 IN 3862/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 11. Juli 2025 weitere einschneidende Maßnahmen im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CONPUR GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Köpenicker Straße in Berlin wird von Geschäftsführer Richard Liehmann vertreten und steht nun unter besonders strengen insolvenzrechtlichen Auflagen.
Mit dem aktuellen Beschluss ergänzt das Gericht seine bereits am 13. Juni 2025 getroffenen Anordnungen. Um eine mögliche Verschlechterung der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern, wurde der CONPUR GmbH ein umfassendes allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Damit geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser Schritt bedeutet, dass sämtliche Handlungen, die das Vermögen der Schuldnerin betreffen, ausschließlich mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig sind.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Kühn mit Sitz am Kurfürstendamm in Berlin eingesetzt. Er wird nicht nur die Überwachung übernehmen, sondern auch aktiv das Vermögen sichern, bestehende Forderungen einziehen und die Zahlungsströme steuern. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden vorerst eingestellt, um den Fortbestand der verbliebenen Vermögenswerte zu gewährleisten.
Darüber hinaus wurden den Banken der Gesellschaft sowie deren Schuldnern einschneidende Verpflichtungen auferlegt: Auskünfte müssen erteilt, Zahlungen dürfen ausschließlich an den Insolvenzverwalter geleistet werden. Auch die Geschäftsräume der CONPUR GmbH können vom Insolvenzverwalter betreten und geprüft werden, um einen umfassenden Einblick in die wirtschaftliche Situation zu erhalten.
Mit diesen Maßnahmen sendet das Amtsgericht Charlottenburg ein deutliches Signal: Der Schutz der Gläubigerinteressen und die Sicherung der Insolvenzmasse stehen an erster Stelle. Es bleibt abzuwarten, ob das Verfahren in eine geordnete Sanierung mündet oder ob eine zügige Abwicklung bevorsteht.
Betroffene Gläubiger und die Schuldnerin selbst haben die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einzulegen. Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt die CONPUR GmbH jedoch unter strenger insolvenzrechtlicher Aufsicht.